# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1914_S165 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 14. Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1914. 165 mehr geworden, daher die beſcheidene Bitte Ihrer Kommiſſion für die Kirchbaukaſſe: „Wohlzutun und mitzuteilen vergeſſet nicht; denn ſolche Opfer gefallen Gott wohl“, Hebr. 13, 16. Ihre Kommiſſion erlaubt ſich ferner, ihre Bitte von 1908 zu wiederholen, nämlich der Ehrw. Synode zu empfehlen, daß ſie die für dieſe Kommiſſion geltenden Regeln dahin erweitere, daß auch Schul⸗ und Pfarrhäuſer miteingeſchloſſen ſeien. Oft wird der Miſſion durch ein nötiges Schul⸗ oder Pfarrhaus zunächſt am meiſten gedient, zumal wo die Staatsſchulgeſetze unſern Gemeinde⸗ ſchulen nicht günſtig ſind, oder die Gemeinde nicht imſtande iſt, 8 bis 10 Prozent Zinſen oder hohe Miete für ein Pfarrhaus zu zahlen. Wegen der ſchweren Krankheit unſers treuverdienten Kaſſierers, des Herrn A. C. F. Wichman, ſah ſich Ihre Kommiſſion in letzter Zeit ge⸗ nötigt, zeitweilig einen Hilfskaſſierer zu ernennen, und mit Zuſtim⸗ mung des Ehrw. Allgemeinen Präſes hat ſich Herr Bernhard Schiefer⸗ decker von hier willig finden laſſen zu dienen. Ihre Kommiſſion hat neben den regelmäßigen auch noch viele Extraverſammlungen abgehalten. Empfehlungen des Komitees. 1. In Anbetracht der ſich fort und fort mehrenden Bittgeſuche empfiehlt Ihr Komitee einer Ehrw. Synode aufs wärmſte, zu be⸗ ſchließen, daß mit vollen Kräften darauf hingearbeitet werde, durch Kollekten und zinsfreie Darlehen das Vermögen der Kirchbaukaſſe mög⸗ lichſt bald um ein bedeutendes zu erhöhen. 2. Wir empfehlen der Ehrw. Synode zu beſchließen, die für die Kommiſſion geltenden Regeln dahin zu erweitern, daß auch Schul⸗ und Pfarrhäuſer miteingeſchloſſen ſeien. Jedoch, was Pfarrhäuſer anbelangt, iſt nur in den äußerſten Ausnahmefällen ein Darlehen zu machen. 3. Wir empfehlen der Ehrw. Synode daher, den erſten Satz des jetzt beſtehenden Regulativs ſo umzuändern: „Beſchloſſen, daß eine Allgemeine Kirchbau⸗Hilfskaſſe errichtet werde, aus welcher ſolchen inkorporierten Gemeinden unſerer Synode, die nicht imſtande ſind, aus eigenen Mitteln einen nötigen Kirch⸗, Schul⸗ oder Pfarrhausbau vorzunehmen, Vorſchüſſe dargereicht werden können und ſollen bis zur Hälfte der Koſten des Baues. Nur in den dringendſten Ausnahmefällen jedoch ſoll die Kommiſſion für ein Pfarr⸗ haus Geld vorſtrecken.“ Die Empfehlungen des Komitees wurden zu Beſchlüſſen erhoben. P. C. F. Walther dankte im Namen der Miſſionskommiſſion von Minneſota für die beſondere Berückſichtigung, die von ſeiten der Kom⸗ miſſion dem Nordweſten zuteil geworden iſt.