# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1914_S155 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 14. Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1914. 155 ſind, durch die Kaſſe des Diſtrikts gehen. Überſchüſſe in den Diſtrikts⸗ kaſſen ſollten von Zeit zu Zeit an die Allgemeine Studentenkaſſe ab⸗ geliefert werden. An die Allgemeine Studentenkaſſe hätten ſich be⸗ dürftige Studierende aus dem Auslande zu wenden, wie auch ſolche, welchen die nötige Hilfe aus der Kaſſe ihres Diſtrikts nicht gewährt werden kann. — Dieſe Einrichtung würde dazu beitragen, daß gerade auch ſolche Gemeinden, die keine Jünglinge aus ihrer eigenen Mitte zu unterſtützen brauchen, doch jährlich etwas tun möchten für die ſo wichtige Studentenkaſſe. 6. Wohltätigkeitskaſſe. Unter dieſer Kaſſe würde jeder Diſtrikt alle Gaben quittieren für Waiſenhäuſer und alle Wohltätig⸗ keitsanſtalten wie auch Kinderfreundgeſellſchaften und dergleichen, mit denen die Synode als ſolche ſich ja nicht befaßt. Was wären die Vorteile dieſer Einrichtung? 1. Es käme mehr Ordnung, Syſtem, in die Sache. Ordnung aber iſt in allen Dingen nütze, zumal auch in Geldſachen, und ganz beſonders dann, wenn ſie vielfacher und verſchiedener Art ſind. 2. Das Sammeln würde leichter und erfolgreicher ſein. Man kann ſicherlich eher für 6 Kaſſen eine bedeutende Summe aufbringen als für 25 oder 50, da man an die wenigen Kaſſen leicht erinnern, ſie immer vor dem Volke halten kann, ſo daß ſich alle ſtets bewußt ſind, ſie ſollten dafür, für jede derſelben, etwas opfern, während die vielen Kaſſen kaum von den Paſtoren, geſchweige denn von allen Gliedern, im Ge⸗ dächtnis behalten werden können; viel weniger kann man ſie alle regel⸗ mäßig, und zwar nach ihren Bedürfniſſen, bedenken. 3. Die Verteilung der Gaben würde eine gleichmäßigere und ge⸗ rechtere; denn die Verwalter der Kaſſen hätten eine beſſere Einſicht in die Sachlage. Dies gilt vornehmlich von der Miſſionskaſſe. 4. Die Quittungen würden ganz bedeutend verkürzt, dabei über⸗ ſichtlicher und lehrreicher; auch würde die Arbeit der Kaſſierer erleichtert. Letzteres würde im hohen Maße dann erreicht, wenn folgende Regeln aufgeſtellt würden: a. Es wird nur die Gemeinde, und zwar nach dem Namen ihres Paſtors, quittiert, nie aber der Name des Gebers, es ſei denn, daß eine beſondere Urſache für die Veröffentlichung des Namens vorliegt. b. Die Diſtriktskaſſierer ſenden alle Gelder für die Kaſſen der Allgemeinen Synode, auch die für Negermiſſion, an den Allgemeinen Kaſſierer, und letzterer befördert ſie an die betreffende Kommiſſion. c. Alle Diſtriktskaſſierer ſenden am Anfang eines jeden Jahres an den Allgemeinen Kaſſierer einen tabellariſchen Bericht in einer Zeile mit Angabe der Totalſumme einer jeden Kaſſe, der Zahl der Kommuni⸗ zierenden des Diſtrikts und der Durchſchnittsſumme, die auf jedes Glied käme, wenn alle gleichmäßig gegeben hätten. Der Allgemeine Kaſſierer ſtellt dieſe Berichte, alphabetiſch geordnet, zuſammen und veröffentlicht ſie mit ſeinem Bericht im „Lutheraner“ und Lutheran Witness.