# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1914_S150 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 150 Verhandlungen der 29. Allgemeinen oder Ad 3. Dieſen ganzen Vorſchlag ſollte man ſtreichen und dieſe Sache ganz den einzelnen Diſtrikten überlaſſen. Ad 4. Daß die Synode allen Diſtrikten empfehle, ein Finanz⸗ komitee (beſtehend aus etwa drei Männern, nicht zu weit voneinander entfernt) einzuſetzen, das in ſeinem Diſtrikt dahin wirke, daß dieſe Be⸗ ſchlüſſe möglichſt allgemein zur Ausführung kommen, ſich über die Finanzlage des Diſtrikts informiert halte, den Viſitatoren Bericht ab⸗ ſtatte und durch dieſe ſäumige Gemeinden in evangeliſcher Weiſe er⸗ muntern laſſe, ſowie auch der verſammelten Diſtriktsſynode einen über⸗ blick gebe über das Finanzweſen des Diſtrikts und der Allgemeinen Synode mit etwaigen Empfehlungen und Vorſchlägen. Statt 5: Zuſatz: 5. Daß die Allgemeine Synode ebenfalls ein Finanzkomitee einſetze (auch etwa drei Perſonen, die leicht zuſammen⸗ kommen können), das das jährliche budget der Allgemeinen Synode an⸗ zufertigen und den Finanzkomiteen der Diſtrikte zuzuſtellen hat und mit dieſen vereinbare, was für einen Teil des budget der Allgemeinen Synode jeder einzelne Diſtrikt etwa übernehmen ſollte. Dieſes Komitee ſoll ſich ſtets möglichſt genau über die Finanzlage der Synode und der einzelnen Diſtrikte informiert halten, jährlich bei Gelegenheit der Kan⸗ didatenverteilung mit dem Präſes und Kaſſierer der Allgemeinen Synode und den Diſtriktspräſides die Finanzen der Synode eingehend be⸗ ſprechen und der Delegatenſynode einen überſichtlichen Bericht vorlegen. Im Auftrag der St. Louiſer Eintagskonferenz Das Komitee: J. F. Schuricht. Rich. Kretzſchmar. Der Kanſas⸗Diſtrikt beſchloß, die Eingabe der ev.⸗luth. St. Pau⸗ lusgemeinde zu Melroſe Park, Ill., das Finanzweſen der Allgemeinen Synode und der einzelnen Diſtrikte betreffend, zu befürworten, jedoch ſo, daß in Punkt 3 der Zuſatz gemacht werde: „ſowie für den eigenen Haushalt“. Punkt 3 ſollte alſo lauten: „daß, wenn möglich, nicht ſpäter als anfangs März in jeder Gemeinde ein gedruckter Bericht zur Verteilung komme, in welchem angegeben iſt, wieviel die einzelnen Gemeinden im Diſtrikt für die verſchiedenen Kaſſen der Synode und des Reiches Gottes ſowie für den eigenen Haushalt im vorigen Jahr laut Quittungen im „Lutheraner“ aufgebracht haben“. Verteilung der für die Hauptkaſſen aufzubringenden Gelder auf die einzelnen Diſtrikte. An die Ehrw. Synode von Miſſouri, Ohio u. a. St., verſammelt zu Chicago, Ill., im Mai 1914. Im Jahre 1905 hat die Allgemeine Synode zu Detroit folgende fünf Punkte zum Beſchluß erhoben: 1. Trägt eine Gemeinde etwa innerhalb eines Jahres für jede der Hauptkaſſen (Synodalkaſſe, Baukaſſe und Innere Miſſionskaſſe) nichts oder doch verhältnismäßig wenig bei, ſo ſoll der betreffende Viſi⸗