# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1914_S147 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 14. Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1914. 147 Wir finden eine große Verſchiedenheit unter den verſchiedenen An⸗ ſtalten in bezug auf den Gebrauch dieſer Bewilligungen. Die einen ziehen weniger, als wozu ſie berechtigt ſind, andere ſind über die Be⸗ willigungen hinausgegangen. Die Summen variieren von $40.00 bis $146.66 per Monat. Letztes Jahr ſind der Synodalkaſſe ſo $11,575.08 entzogen worden. Nach dem höchſten Satz einer Anſtalt wäre dieſe Summe auf $17,599.20 erhöht worden, wenn alle zehn dazu berech⸗ tigten Anſtalten dasſelbe verlangt hätten, und nach dem niedrigſten Satz wäre die Synodalkaſſe nur mit $4800.00 belaſtet worden. Wir halten es für das Richtigere, daß die genannten Angeſtellten ebenſo wie das andere Dienſtperſonal aus der Haushaltskaſſe der be⸗ treffenden Anſtalten beſoldet werden. Damit aber hierdurch keine Er⸗ höhung des Koſtgeldes verurſacht werde, ſollten unſere Chriſten die einzelnen höheren Lehranſtalten, zumal diejenigen in ihrem Diſtrikt, reichlicher mit Liebesgaben (Geld und Lebensmitteln) bedenken. Im Auftrag der St. Louiſer Eintagskonferenz mit ge⸗ bührender Hochachtung Das Komitee: J. F. Schuricht. Rich. Kretzſchmar. Komiteebericht. Ihr Komitee empfiehlt einer Ehrw. Synode, daß der Beſchluß von 1911, „einen Feuermann und einen Janitor an jeder Anſtalt aus der Synodalkaſſe zu bezahlen“, wieder aufgehoben werde, und daß man zur alten Ordnung zurückkehre, daß aber der Hausverwalter wie bisher aus der Synodalkaſſe bezahlt werde. Empfehlung des Komitees abgelehnt. Eingabe des Michigan⸗Diſtrikts. Der Michigan⸗Diſtrikt hätte folgende Eingabe der Allgemeinen Synode vorzulegen: daß die Koſten der Reparaturen an den Lehr⸗ anſtalten künftighin nicht mehr aus der Synodalkaſſe, ſondern aus der Allgemeinen Baukaſſe beſtritten werden ſollen. C. J. Umbach, Sekretär. Sebewaing, Mich., 20. Februar 1914. Komiteebericht. Ihr Komitee empfiehlt, daß dieſe Eingabe ebenfalls zum Beſchluß erhoben werde, nämlich daß die Koſten der Reparaturen an den Lehr⸗ anſtalten künftighin nicht mehr aus der Synodalkaſſe, ſondern aus der Allgemeinen Baukaſſe beſtritten werden. Beſchloſſen, bei der nächſten Synode darüber zu verhandeln.