# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1914_S146 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 146 Verhandlungen der 29. Allgemeinen oder Autoriſierung des Allgemeinen Kaſſierers, im Namen der Synode Gelder zu borgen. Die unterzeichnete Behörde erlaubt ſich, einer Ehrw. Synode fol⸗ gendes zur Erwägung zu unterbreiten. Angeſichts der vielen Kaſſen innerhalb unſerer Synode kann es ſchwerlich ausbleiben, daß bald dieſe, bald jene, bald verſchiedene Kaſſen ein Defizit aufweiſen. Es iſt auch ſchon vorgekommen und kann auch in Zukunft vorkommen, daß die Schulden etlicher Kaſſen den Barbeſtand anderer Kaſſen überſteigen. Da muß dann bei dem bisherigen Stand der Dinge der Kaſſierer entweder auf ſein eigenes Riſiko Gelder auf⸗ nehmen, oder er muß die Zahlungen von Rechnungen aufſchieben und Arbeitern, die meiſt von der Hand in den Mund leben, ihren Lohn auf kürzere oder längere Zeit vorenthalten. Beides ſollte nicht ſein. Wir erlauben uns daher, einer Ehrw. Synode zu empfehlen, daß ſie ihren Allgemeinen Kaſſierer autoriſiere, im Namen der Synode nach von ihr feſtgeſetzten Beſtimmungen Gelder zu borgen, um in den Stand geſetzt zu werden, alle Löhne zur beſtimmten Zeit zu verabfolgen und ſonſtige fällige Rechnungen zu begleichen. In aller Hochachtung zeichnet Die Aufſichtsbehörde des Concordia⸗College zu Milwaukee, Wis. B. Sievers, Sekretär. Milwaukee, Wis., 18. Februar 1914. Komiteebericht. Dieſe Eingabe iſt nichts Neues. Es iſt ſchon früher, wenn Not da war, aus der Bank geborgt worden, und wenn nötig, wird dies auch in der Zukunft geſchehen. Kein Beſchluß gefaßt. Aufhebung eines Beſchluſſes in bezug auf die Synodalkaſſe. Eingabe. Durch verſchiedene Beſchlüſſe der letzten Delegatenſynode ſind die Ausgaben der Synodalkaſſe, der Hauptkaſſe unſerer Synode, die nie in Not kommen ſollte, bedeutend erhöht worden. Obwohl die Einnahmen dieſer Kaſſe ſich beträchtlich gemehrt haben, ſo reichten ſie doch längſt nicht hin, die Ausgaben zu decken. Darum halten wir dafür, daß die Synode nicht nur ernſtlich daran denken ſollte, die Einnahmen dieſer Kaſſe zu vergrößern, ſondern ſich auch fragen dürfte, ob ſich die Ausgaben etwas vermindern ließen. Wir erlauben uns zu beantragen, daß der Beſchluß der letzten Delegatenſynode, „einen Feuermann und einen Janitor an jeder An⸗ ſtalt aus der Synodalkaſſe zu bezahlen“, wieder aufgehoben werde, ſowie auch eine frühere Beſtimmung, nach der der Hausverwalter aus der Synodalkaſſe (mit $500.00) erhalten werden ſoll.