# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1914_S127 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 14. Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1914. 127 [SCAN: linker Rand zeigt Durchſchein/Anſchnitt der gegenüberliegenden Seite (Zeilenenden aus dem Abſatz von Seite 126, z. B. „bom“, „neuen“, „wohl“, „ſt ein⸗“) — nicht Text dieſer Seite, nicht transkribiert.] eines erweiterten Komitees, beſtehend aus dem Verfaſſer des vorliegen⸗ den Ms., Herrn Dr. Abbetmeyer, P. H. P. Eckhardt, P. G. J. Wegener und folgenden Perſonen aus St. Louis: den Herren Profeſſoren Dau und Gräbner und den Paſtoren Buchheimer und Fritz. Dies erweiterte Komitee ſoll das vorliegende engliſche Ms. mit Berückſichtigung der Arbeit des deutſchen Komitees noch weiter beſehen, reſp. revidieren und drucken laſſen. Angenommen. 3. Wir empfehlen, daß die Agende in einer Doppelausgabe, als Altarbuch und in Taſchenformat mit den nötigſten Formularen, er⸗ ſcheine. Angenommen. Ferner beſchloſſen, daß beide Agenden, die deutſche und die engliſche, möglichſt bald gedruckt werden. Kommiſſion für Kinder⸗ und Jugendliteratur. Folgendes Regulativ wurde feſtgeſetzt: 1. Die Kommiſſion ſoll vorläufig aus fünf Gliedern beſtehen und fürs erſte ihren Wohnſitz in St. Louis haben. 2. Der Vorſitzer der Kommiſſion ſoll ein Glied der Fakultät unſers Concordia⸗Seminars ſein. 3. Die erſte Wahl der Kommiſſion geſchieht ſo, daß der von der Synode erwählte Vorſitzer ein zweites Glied wählt, dieſe beiden wählen das dritte, und dieſe drei die übrigen zwei. Alle folgenden Wahlen ſollen in der von der Synode geordneten Weiſe vollzogen werden. 4. Die Kommiſſion iſt gehalten, auf jeder Verſammlung der All⸗ gemeinen Synode über ihre Tätigkeit einen kurzen Bericht zu erſtatten. 5. Die Aufgabe der Kommiſſion ſoll hauptſächlich darin beſtehen, aus der großen Maſſe von deutſchen und engliſchen Büchern und Schriften, die für Kinder und junge Leute geſchrieben worden ſind, das Beſte und Gediegenſte auszuſuchen. Findet die Kommiſſion, daß für gewiſſe Gebiete oder Gegenſtände keine den Bedürfniſſen unſerer Kinder entſprechenden Bücher vorhanden ſind, ſo wird ſie es ſich angelegen ſein laſſen, ſolche Bücher zu produzieren oder produzieren zu laſſen. 6. Die von der Kommiſſion ausgewählten und revidierten Bücher und Schriften werden dann dem Direktorium unſers Concordia⸗Verlags zum Druck oder Vertrieb übergeben. 7. Selbſtverſtändlich unterliegen auch dieſe Manuſkripte der ſchließlichen Zenſur der St. Louiſer Fakultät wie alle andern Druck⸗ ſachen des Concordia⸗Verlags. 8. Auf Veranlaſſung der Kommiſſion wird vom Direktorium von Zeit zu Zeit ein zweckmäßiger Sonderkatalog für Kinder⸗ und Jugend⸗ literatur herausgegeben. 9. Die der Kommiſſion bei ihrer Arbeit erwachſenden Unkoſten werden ihr vom Direktorium des Verlagshauſes erſtattet.