# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1914_S124 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 124 Verhandlungen der 29. Allgemeinen oder [SCAN: rechter Rand zeigt Durchſchein/Anſchnitt der gegenüberliegenden Seite (Wortreſte, u. a. „denen“, „Engliſ…“, „Mitgli…“, „zweite“, „mäßig…“, „ſonder⸗…“) — nicht Text dieſer Seite, nicht transkribiert.] Weitere Beſchlüſſe. Beſchloſſen, daß fortan die Namen der Lehrer unter Rubrik 2 im „Amerikaniſchen Kalender für deutſche Lutheraner“ mit aufgeführt werden, und zwar gleich nach dem Namen des Paſtors, an deſſen Ge⸗ meinde ſie ſtehen. Beſchloſſen, daß es bei dem bereits beſtehenden Gebrauch bleibe, nämlich daß Waiſenhäuſern Synodalſchulbücher zwar nicht frei, aber doch ſo billig wie irgend möglich geliefert werden. Beſchloſſen, den Generalagenten unſeres Verlags anzuweiſen, den Brüdern in Sachſen auch in Zukunft die liberalſten Prozente zu erlauben und ihnen gerade auch inſofern entgegenzukommen, daß ihnen, wo es ohne Verluſt für uns geſchehen kann, die Bücher ungebunden überlaſſen werden. Beſchloſſen, das „Statiſtiſche Jahrbuch“ fortan nur alle drei Jahre herauszugeben. Beſchloſſen, das Concordia Publishing House zu inſtruieren, nochmals einen energiſchen Verſuch zu machen, rückſtändige Synodal⸗ beiträge einzutreiben. „Lutheraner.“ “Lutheran Witness.” Komitee 16 berichtete, wie folgt: A. „Lutheraner.“ Wir empfehlen einer Ehrw. Synode: 1. den Lutheraner, wie bisher, alle zwei Wochen erſcheinen zu laſſen; 2. daß der „Lutheraner“ jedoch um vier Seiten vergrößert werde, um namentlich mehr Raum für Miſſionsnachrichten zu gewinnen; 3. daß die Synode die Fakultät des Seminars zu St. Louis und das Direktorium des Concordia Publishing House beauftrage, die Frage betreffs Aufnahme von bezahlten Anzeigen, die namentlich un⸗ ſern Gemeinden dienen können, zu erwägen, und ihnen Vollmacht gebe, darin zu handeln; 4. daß die Eingabe der Effingham⸗Spezialkonferenz, Konferenz⸗ anzeigen betreffend, an die Redaktion verwieſen werde. Empfehlungen 1, 2 und 4 wurden angenommen. Empfehlung 3 wurde abgelehnt. B. LUTHERAN WITNESS. Komiteebericht. Wir empfehlen: 1. daß der Lutheran Witness zweiwöchentlich erſcheine wie bisher und in demſelben Umfange wie der jetzige „Lutheraner“ (16 Seiten) und mit etwa demſelben Inhalt wie der „Lutheraner“; 2. daß, um dies am leichteſten zu erreichen, die Redaktion des Lutheran Witness nach St. Louis verlegt werde, wo der „Lutheraner“ redigiert wird;