# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1914_S117 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 14. Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1914. 117 2. ein Komitee einzuſetzen, das für die nächſte Allgemeine Syno⸗ dalverſammlung Regeln ausarbeitet in Anlehnung an die Regeln des Wisconſin⸗Diſtrikts; 3. dies Komitee vom Allgemeinen Präſidium ernennen zu laſſen. Veröffentlichung von Proteſten. Es lag der Antrag einer Konferenz vor, daß irgendein Proteſt einer Diſtriktskonferenz, Paſtoralkonferenz oder Diſtriktsſynode nach zweimonatiger Verhandlung, ohne daß man zu einer befriedigenden Erledigung der Kontroverſe gekommen iſt, in dem Blatt veröffentlicht werden müſſe, in welchem die Diſtriktskonferenz, Paſtoralkonferenz oder Diſtriktsſynode es fordert. Beſchloſſen, daß die von der Allgemeinen Synode im Jahre 1890 gegebene Antwort (ſiehe Synodalhandbuch, S. 45) ihrem Sinn nach auch auf dieſen Antrag anzuwenden ſei: „Auf die Frage, ob der Allgemeine Präſes oder die Redaktion des ‚Lutheraner‘ das Recht haben, die Veröffentlichung einer Einſendung zu verhindern, welche nach dem einſtimmigen Beſchluß einer Diſtrikts⸗ ſynode im „Lutheraner“ veröffentlicht werden ſollte, lautet die Antwort: Da die Redaktion des ‚Lutheraner‘ nicht jedem einzelnen Diſtrikt als ſolchem, ſondern der Allgemeinen Synode verantwortlich iſt, ſo muß ihr, der Redaktion, das in Frage geſtellte Recht allerdings zugeſtanden werden, ſoweit dasſelbe nicht durch anderweitige Beſchlüſſe der Synode beſchränkt wird.“ Ein Proteſt. Herr G. Küchle von Milwaukee gab am Freitag, den 8. April, einen Proteſt zu Protokoll erſtens dagegen, daß vier Vizepräſides erwählt würden, da die Konſtitution nur die Wahl von zwei Vize⸗ präſides geſtatte; zweitens dagegen, daß die Wahl ſchon an dem Tage ſtattfände, da nach der Konſtitution die Wahl gegen Ende der Sitzungen ſtattfinden müſſe. Eventuelle Teilung des Wisconſin⸗Diſtrikts. Komiteebericht. Ihrem Komitee lag eine Eingabe der Nordöſtlichen Konferenz des Wisconſin⸗Diſtrikts vor, lautend: „Die Nordöſtliche Paſtoralkonferenz von Wisconſin bittet die Ehrw. Allgemeine Synode von Miſſouri, Ohio und andern Staaten, ihre Er⸗ laubnis dazu zu geben, daß der Wisconſin⸗Diſtrikt der Synode für den Fall, daß der Diſtrikt es für gut befindet, ſich in zwei Diſtrikte teile. „Die Diſtriktsteilungsſache lag dem Diſtrikt ſchon im Jahre 1913 vor, wurde aber wegen der ſchwebenden Verhandlungen betreffs der Synodalvereinigung (Miſſouri⸗Wisconſin) auf den Tiſch gelegt.