# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1914_S116 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 116 Verhandlungen der 29. Allgemeinen oder Die Synodalkonſtitution. Komitee 2 berichtete, wie folgt: Eingabe 67 befürwortet die Annahme einer neuen Synodalkon⸗ ſtitution. Dasſelbe befürworten mehrere Gemeinden in Milwaukee. Es heißt in der Eingabe, „daß die Konſtitution den jetzigen Anforde⸗ rungen nicht mehr entſpricht, da dieſelbe ſo vieles enthält, was Ver⸗ änderungen unterworfen iſt und deshalb nicht in einer Konſtitution ſtehen ſollte“; und ferner, „daß durch eine Reviſion der jetzigen Kon⸗ ſtitution nichts erreicht werden kann; deshalb ſollte eine neue Kon⸗ ſtitution ausgearbeitet werden“. Dem ſchließen wir uns an und empfehlen daher der Ehrw. Synode zu beſchließen: 1. daß die Synode eine neue Konſtitution annehme, „die den jetzigen Anforderungen entſpricht und beſtehenden Verhältniſſen Rech⸗ nung trägt“; 2. daß „die Grundprinzipien der alten Konſtitution als Funda⸗ ment für die neue Konſtitution feſtgehalten werden“; 3. daß in die neue Konſtitution ſolche Beſtimmungen nicht aufge⸗ nommen werden ſollen, die man in den Nebengeſetzen aufzuführen pflegt. Eingabe 67 enthält auch den Entwurf einer neuen Konſtitution. Die Glieder des Komitees haben denſelben geleſen. Da aber bei einer ſo wichtigen Angelegenheit, wie die Annahme einer neuen Konſtitution es iſt, alles genau geprüft und jeder Satz nach Inhalt und Ausdruck wohl erwogen werden ſollte, und dies zu tun die Sitzungszeit der Synode nicht ausreichen dürfte; vor allem aber, da wir es nicht für unſere Aufgabe halten, den uns vorliegenden Entwurf eingehend zu prüfen, ſo enthalten wir uns jeglichen Urteils über denſelben und empfehlen der Ehrw. Synode, den Beſchluß zu faſſen, 4. daß ein Komitee von der Synode eingeſetzt werde, das ihr in drei Jahren den Entwurf zu einer neuen Synodalkonſtitution vor⸗ legen ſoll. Dieſer Komiteebericht wurde angenommen. Ferner beſchloſſen, daß der Präſes ein Komitee ernenne, das der Synode in drei Jahren den Entwurf zu einer neuen Synodal⸗ konſtitution vorlegen ſoll. Bemerkung. Dadurch wurde auch der in Eingabe 66 von einer werten Synodalgemeinde eingeſandte Vorſchlag einer Veränderung in der Konſtitution erledigt. Ordnungsregeln zur Leitung der Synodalverſammlungen. Beſchloſſen: 1. beſtimmte aber möglichſt einfache Regeln zur Leitung der Synodalſitzungen anzunehmen;