# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1857_S141 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Der Rumor über die neuesten Oberconsistorialgeneralien in Bayern. 141 ließ und die auch in den Buchhandel gegeben war, um durch nähere Darlegung des Sinnes, in welchem die einzelnen Generalien erlassen waren, die aufgeregten Gemüther zu beruhigen, ganz und gar vergeblich. Denn so trefflich und würdig die Ansprache ist nach Form und Inhalt: das war der Ton nicht, der da Anklang finden konnte, wo man für die Nürnberger Protestation gestimmt war; denn es war der Ton entschieden kirchlichen Sinnes, der Ton gewissenhafter Festigkeit bei aller Milde und aller Zusicherung christlicher Freiheit. So erschienen denn auch alsbald in den öffentlichen Blättern wiederholte, mitunter trotzige Erklärungen, daß die Beunruhigten durch die Ansprache nicht beruhigt seien, daß sie nichts beruhigen könne als Aufhebung der Generalien; so kam es, daß selbst nachdem diese Ansprache bekannt gegeben war, an Orten, die bisher noch zurückgehalten hatten, wie in Bayreuth, Ansbach, Augsburg, Hof ꝛc. Protestationen, mit Bezugnahme oder ohne Rücksichtnahme auf dieselbe, theils von den betreffenden Kirchenvorständen, theils von der Bürgerschaft bei den Kirchenbehörden eingereicht wurden, die alle auf das Eine hinausliefen: Sistirung (d. h. Einstellung) des Vollzugs der Generalien, dabei vielfältig das Verlangen, daß zur nächsten Generalsynode, wo die Sachen gründlich bereinigt werden sollten, eben so viele weltliche als geistliche Mitglieder sollten gewählt werden, während bisher der weltlichen nur halb so viel waren, als der geistlichen. Man muß aber die Ansprache unseres Oberconsistoriums kennen, um das fortgesetzte Widerstreben gegen die Generalien nach seinem vollen Werthe würdigen zu können. Es thut mir leid, daß der Raum nicht gestattet, die ganze Ansprache abdrucken zu lassen; aber besonders um meiner auswärtigen Leser willen muß ich doch einiges daraus wörtlich mittheilen. Der oberste Grundsatz (heißt es dort nach kurzer Einleitung) der oberste Grundsatz, von welchem ein Kirchenregiment, das den Namen mit Recht tragen will, zu allen Zeiten und vor allen Dingen ausgehen muß, sollte kaum der Erörterung und Einschärfung bedürfen. Es ruht in der Erkenntniß, daß unsere Kirche ist, was von je christliche Kirche war: „nicht eine Schule, die da erst sucht, sondern eine Gemeinschaft, die da besitzt.“ Auf einem seligen Besitz, welchen nicht Menschen machen, sondern Gott in Christo schenkt, ruht alle wahrhaft christliche Gemeinschaft. Gebunden an diesen Besitz, hat die Kirche in ihm Freiheit und Leben; entbunden von diesem Besitz, fällt sie in Tod und zerfährt in Willkür. Nicht in der Freiheit haben wir Christum, sondern in Christo haben wir Freiheit. Denn Er ist die Wahrheit... Vom Besitz der alten, einen und ewigen Wahrheit aus gilt es, neue Schäden heilen, eingerissene Mißstände beseitigen. Die Art und Weise aber, wie das zu geschehen hat, zeichnet der Kirche ihr innerstes Wesen, ihr eigentlichster Beruf vor, kraft dessen sie in der Nachfolge Christi lebt. Wie Christi erste Ankunft auf Erden geschah, nicht um die Welt zu richten, sondern die Welt selig zu machen, so auch gestaltet sich die Aufgabe der Kirche. Sie hat nicht Richteramt, geschweige denn Richterschwert,