# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1857_S139 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Zu der Lehre von der Gnadenwahl und einigen damit zusammenhängenden ꝛc. 139 entscheidung sich nach seiner ethischen Qualität gestalten. Derjenige, welcher Alles gegeben hatte und nur so wenig, den Dank der Liebe, dadurch allein die Creatur mit ihrem Schöpfer in Wechselwirkung, wenn auch nur ungleich, auszutauschen vermag, von ihr begehrte, verdiente Er denn nicht, daß dieser einige Affect die andern alle auf das Selbst oder die Außenwelt bezognen Neigungen und Kräfte dergestalt regierte und ordnete, daß eine jede zugleich auf Ihn nur führte, nicht von Ihm entfernte? Ist nicht das Höchste und Theuerste, was ein Mensch besitzt, das Leben? was ist es, das er nicht um dessen willen thäte? ist Gott nicht mehr und höher, als das Leben, da dieses erst in Ihm, Er inniger in uns, als das Leben, unsers Lebens Leben ist und sein wird in alle Ewigkeit? Je größeres Gut uns vorkommt, desto mehr sind wir geneigt zu lieben; Gott ist das ewige höchste Gut — welches unaussprechliche Elend also, welcher Fluch, Ihn nicht zu lieben, welcher Wahnsinn, Ihn wegzuwerfen und das Herz durch frevle Gewaltthat abzuneigen, welche Tiefe der Bosheit und des Verderbens gegen den erhabenen Richter! Je nach dem Object, durch dessen Reizung das Herz mit seinem Begehren in einen Kreis der Lebensrichtung sich begeben kann, aus welchem, wenn sie die falsche ist, es nicht durch sich herauszutreten vermag, darin jedoch der Geist als innerhalb des Gebietes seiner so oder so beschaffenen Neigungen sich frei bewegen kann, unterscheidet die Schrift und Kirchenlehre, wie früher angedeutet worden, zwischen Knechtschaft und Befreiung des liberi arbitrii (ad objectum, Gerhard loc. de lib. arb. §. 15), und redet hinsichtlich der Gefallenen von einem servo arbitrio, insofern das Vermögen sich selbst zu bestimmen vom Bösen überwunden und geknechtet außerhalb der Grenzen dieser seiner Sclaverei nicht mehr, nur im Bereich derselben noch gefunden wird, und wenn es scheinbar oder äußerlich das Gute thut, dasselbe gewissermaßen nicht Product der eignen determinirenden Grundneigung, sondern eines Zwanges, einer necessitirenden Einwirkung des göttlichen Gesetzes ist, wodurch bewogen man das unterdrückt, was den innern geheimen Widerspruch, Feindschaft und Unlust gegen seinen vollen Inhalt nur verrathen könnte, und im Wahn der Selbsttäuschung sich die Frucht als freies gutes Werk zuschreibt, da sie vielmehr das Werk nur jenes: „Du sollst“ ist, welches in uns den Affect der Furcht oder der eigenliebigen Lohnsucht rege macht: der böse Freiwille hasset Gottes Gericht, und ist ein Knecht der Sünde und des Gesetzes. Augustinus enchirid. c. 30: „Servi addicti quae potest esse libertas, nisi quando eum peccare delectat? Liberaliter servit, qui sui domini voluntatem libenter facit; et per hoc ad peccandum liber est, qui peccati servus est.“ Vgl. Augsb. Conf. Art. 18. Zu diesem Zustand bildet die Libertas spiritus im Stand der Gnade den Gegensatz, von welchem der genannte große Kirchenlehrer contr. Pelag. 3, 8 gleicherweise sagt: „Liberum arbitrium captivatum nonnisi ad peccatum valet, ad justitiam vero nisi divinitus liberatum adjutumque non valet.“ Vgl. Concordienform. epit. IV. affirmativa 5. 7. 8. S. 2 Petr. 2, 19. Joh. 8, 34. 32. 36. Röm. 6, 14. 16. Gal. 4, 5. (Fortsetzung folgt.)