# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1857_S138 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 138 Zu der Lehre von der Gnadenwahl und einigen damit zusammenhängenden ꝛc. wußtsein verhüllten Tiefe wirkt, für dieses Leben ausgelöscht werden kann; und indem das christliche Bewußtsein das Ueberkommene unmittelbar zugleich als ein von ihm Selbstverschuldetes auffaßt, hebt es das Fremde im Begriff der Erbsünde auf durch die innigste Aneignung. Der Mensch wird empfangen und geboren in der Sünde seines Geschlechts, wie denn der Proceß der Zeugung selbst, an sich gebenedeiet, in dem Stande des Zorns ein thierischer, Gottes und Seines Bilds vergessender und zerstörender geworden ist, die Scham der Blöße aber sich nur schwer ersticken läßt; daher es immer auch bedeutsam bleibt, daß in dem Jünglingsalter, wo das organische Leben des Körpers, darin der Geist sich, so zu sagen, eingesponnen hat, als des Selbstbewußtseins Boden sich sammt demselben, das von ihm abhängig geworden, ausgebildet hat, der Gattungstrieb verbunden mit einer unbestimmbaren Sehnsucht nach etwas Verlornem sich erwachend findet. Gleichwie nun aber, wie schon berührt, die guten höhern Geister in dem Maß innerlich frei geworden sind, als sie immerdar nicht bloß, weil sie von Natur gut sind, das Gute wollen, sondern auch, weil sie es wollen, gut sind, so daß der freie Act der Selbstbestimmung die Natur so, wie sie aus des Schöpfers Hand hervorgegangen, gewollt und nun dahin erhoben hat, daß sie nicht mehr sündigen können, weil ihr Wille mit dem göttlichen also Eins geworden, daß er ein seliges Genießen Gottes bereits ist und es zur immerwährenden Folge hat; gleichwie wir das Sein Gottes als Gottes That, oder Sein und Wollen in Ihm als identisch anzusehen haben, so daß Er ist, der Er ist, weil Er es will: so hat auch die Entscheidung und Hingabe an das Böse in einem Wesen die Natur desselben für jenes fertig gemacht und abgeschlossen und diese durch die Handlung also bestimmt, daß die eigne Kraft das Böse zu verwerfen und das Gute zu erkennen und zu wählen nicht vermag, nur mit dem Unterschiede, daß der Stand der Unschuld in der Substanz begründet und ursprünglich war, sein Verlust das Accidentale, in der Schöpfung keineswegs Begriffne ist. Der Wille des nach Gott geschaffnen Geistes ist zwar wesentlich zum Guten einmal disponirt; dies ist sein Object, wie die Farbe der Gegenstand des Sehens, wie bei den Thieren der Instinct sie zu dem für sie Angenehmen führt; aber bei verkehrter Neigung und dem dadurch verfinsterten Erkenntnißvermögen hält der Geist eben das für gut, (worin das Unwandelbare dieser Relation besteht,) was ihm so scheint, aber in der Wirklichkeit nur ihm bös und schädlich ist; darin bestand ja nur die Möglichkeit des Falls, daß er an die Stelle des wahren das falsche Gute setzte, durch abgerissene Theilvorstellung von subjectiver Vollkommenheit sein Trieb verirrt sich dahin lenkte, wie Gott sein unbeschränktes Sein will, so das eigne in creatürliche Schranken gesetzt unabhängig zu wollen, weil er sich einmal seiner Autexusie bewußt geworden war, und des rechten Zieles zu verfehlen, welches die vollendete Einheit seines Strebens mit dem göttlichen Willen zu sein nicht aufhört; und je nachdem der Macht und dem Einflusse der Idee von seinem wahren Object oder des vermöge der erregten Triebe in der Verstandesoperation fixirten Gegensatzes der freie Wille den Ausschlag gab, darnach mußte er in seiner Selbst⸗