# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1914_S43 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 14. Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1914. 43 So beſchloß die Synode nach Verlegung der praktiſchen Anſtalt nach St. Louis. IV. Schließlich bedenke man, daß der ſelige Dr. W. Sihler bei dem ganzen Handel der überſchreibung der Collegefarm an die hieſige Anſtalt tätig war. Er wollte ſie für die Fort Wayner Anſtalt haben und behalten, weil aus der Fort Wayner Gemeinde das meiſte Geld zum Ankauf der Farm gekommen war. Sonſt hätte er ſicherlich dafür geſorgt, daß bei Verlegung der prak⸗ tiſchen Anſtalt nach St. Louis die Collegefarm auch jener praktiſchen Anſtalt überſchrieben worden wäre und dieſelbe die Nutznießung der⸗ ſelben bekommen hätte. Er ſorgte aber im Gegenteil dafür, daß der Ertrag der Farm dem hieſigen Concordia⸗College zufiel, und die Synode hat das über fünfzig Jahre ſtillſchweigend gutgeheißen. — Handelt es ſich um Grundeigentum, ſo muß man bekanntlich immer fragen: Wie lautet der „charter“? Was ſteht im „deed“? Die Frage, ob die Collegefarm der hieſigen Anſtalt gehört oder nicht, alſo gleichſam ein Legat dieſer Anſtalt iſt oder nicht, iſt ſomit eine juriſtiſche Frage. Deshalb empfehlen wir der Ehrw. Synode, zwei Rechtsgelehrte aus dem Staate Indiana (weil ſolche aus andern Staaten erſt die Statuten dieſes Staates nachſehen müßten), aber außerhalb der Stadt Fort Wayne zu beauftragen, dieſe Angelegenheit zu unterſuchen. 11. Wir können einer Ehrw. Synode zwei gewiß erfreuliche Mit⸗ teilungen machen. I. Unſer Mittlerer Diſtrikt hat beſchloſſen, etwa $5000.00 zur Herſtellung eines neuen, für die Schülerzahl erforderlichen und den Staatsgeſetzen entſprechenden Abortes im Diſtrikt aufzubringen und die Allgemeine Synode nicht damit zu belaſten. II. Die Koſten für die Ausſtattung des neuen Eßſaals (etwa $2500.00) werden vom Mittleren und Michigan⸗Diſtrikt gedeckt. 12. Die Aufſichtsbehörde ſieht ſich genötigt, der Ehrw. Synode zwei Bitten um Bewilligungen vorzulegen. I. Wir bitten um eine neue Direktorwohnung, oder daß die jetzige Wohnung gründlich renoviert und vergrößert werde. Der Direktor wird ja mehr als irgendeiner der übrigen Profeſſoren genötigt, gaſtfrei zu ſein und zu beherbergen. Vergeht doch kaum eine Woche, in welcher ſeine Gaſtfreundſchaft nicht in Anſpruch genommen wird. Herr Direk⸗ tor Lücke und ſeine Gemahlin ſind bekanntlich auch zu jeder Zeit gaſtfrei und beherbergen gerne; aber es fehlt an Raum. Sie haben kein Gaſtzimmer. Bleiben Gäſte über Nacht, ſo muß die Familie mit Sofa uſw. ſich behelfen. Das iſt gewiß zu bedauern und ſollte nicht ſo ſein. Das Studierzimmer, das zugleich als Empfangszimmer die⸗ nen muß, iſt zu klein. Die Küche iſt ſo eng, daß nicht zwei Perſonen zu gleicher Zeit darin arbeiten können. Der Kellerraum iſt niedrig, dunkel und dumpf. Wenn man bedenkt, daß das Haus ſchon zu An⸗ fang der ſechziger Jahre des letzten Jahrhunderts gebaut wurde, alſo