# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1857_S136 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 136 Zu der Lehre von der Gnadenwahl und einigen damit zusammenhängenden ꝛc. eben merkwürdiger Weise so, daß er zugleich, wiewohl wir seiner nicht als eines aus unserm Thun hervorgegangnen inne werden, von uns als ein mit Schuld behafteter doch aufgefasset wird, zumal, wenn Mosis Strahlen in uns fallen und das Bewußtsein mehr oder minder seine Klarheit in sich aufnimmt. Denn ein Jeder, in welchem das Gewissen wach wird, findet die Sünde in sich als eine Abweichung des Ichs ja selbst, als eine mit Lust und Neigung, nicht widerwillig getragene Störung der Natur, die er für unrecht, nicht sein sollend (d. i. als einen reatus) auch erklärt. Dadurch daß eine Stimme nun in ihm und Allen, die wir seines Gleichen sind, dieselbe Verschuldung des eignen Willens nöthigt anzuerkennen, weist unverholen sie auf einen früher vor der Geburt geschehenen Abfall zurück, indem Gott im Gewissen nicht anklagen könnte, wenn nicht eigne Urschuld unser in bestimmter Zeit sich entwickelndes Bewußtsein bände, so daß, obschon der Mensch sich in der Sclaverei der bösen Grundrichtung erkennt, weil die Entwicklung ihr eignes Princip nicht aufheben und sich in die entgegengesetzte umwandeln kann, sondern alle ihre Bewegungen und Veränderungen die selbstgewollte Grenze einhalten müssen, die Schuld nicht Gottes, noch allein des Adams, sondern auch unser Eigenthum geworden ist. „Wir Alle waren in jenem Einen, als Alle jener Eine verdarb. Noch war uns nicht besonders die Form erschaffen und ausgetheilt, in welcher wir Einzelne leben sollten, aber es war schon vorhanden die samenhaltende Natur, aus welcher wir fortgepflanzt werden sollten. Und da diese durch die Sünde geschändet und in die Bande des Todes verstrickt und gerecht verdammt worden, so konnte aus dem Menschen kein Mensch von anderer Beschaffenheit geboren werden. Und hierdurch entstand denn, von dem Mißbrauche des freien Willens ausgehend, die Reihe dieses Elends, welche das menschliche Geschlecht, dessen Ursprung verdorben, dessen Wurzel angefressen ist, von Uebel zu Uebel bis zu dem Verderben des zweiten Todes führt, der kein Ende hat, diejenigen allein ausgenommen, welche durch die Gnade Gottes befreit werden.“ (Augustinus de civ. Dei 13, 14.) Wie könnte es auch anders sein? Steht das fest und unzweifelhaft gewiß, daß unsere Sünden, die wir thun, mit Recht uns im Gewissen als durch eine Stimme nicht der Täuschung und des Lugs, sondern der Wahrheit zugerechnet werden; ebenso, daß der Uebergang zum wirklichen bösen Gedanken, Worte und Werke in dem Menschen nicht an den selbstständigen Entscheidungspunct einer ihm noch gebliebenen Wahlfreiheit geknüpft, sondern vermöge der erblichen Sündhaftigkeit ein nothwendiger, unvermeidlicher sei: so dürfen wir uns auch nicht weigern, diesen angebornen Zustand, die Quelle der Handlungen, als Gegenstand der Zurechnung, als Schuld anzuerkennen; sonst wäre unsere Verdammniß ungerecht, und der andere Tod, darein wir gerathen, — mit Schauer erfüllt uns der Gedanke — ein ganz entsetzlich unverdientes Geschick. Jene Sünde Adams ist für uns keineswegs nur eine fremde, wie die Kirche mit einem Munde auch bekennt, s. Augsb. Conf. Art. 2: „daß auch dieselbe angeborene Seuche und Erbsünde wahrhaftiglich Sünde (lat. peccatum) sei