# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1857_S135 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Zu der Lehre von der Gnadenwahl und einigen damit zusammenhängenden ꝛc. 135 10, 5 fgg.) Nicht früher darum und nicht später durfte dieses allerhöchste Werk Gottes in die Jahre der Welt fallen; nicht gleich im Anfang, wegen der Wichtigkeit desselben, dazu ausnehmende Veranstaltungen getroffen werden mußten, und damit der spätere Unglaube es nicht als Fabel verdächtig machen könnte, denn solcher ist ein wider Gott entbranntes wildes Feuer, dem nicht gut ist Zunder und Nahrung zu geben; nicht am Ende, damit das sehnende Hoffen und Warten nicht allzulange geprüft werde und durch Preisgeben an den Spott der Ungläubigen über den Verzug sich in ein schreckenvolles und verzweifelndes Aufgeben verwandele. Darum weiß auch denn die Geschichte Israels nie und nirgends vom Gesetze außer im Zusammenhange mit Verheißung, ja auf Grund vorausgegangenen Segnens, um dessen willen auch die Offenbarungen des Gesetzgebers in der Wüste an das Volk zugleich Enthüllungen der Herrlichkeit seines Bundesgottes sind; und dieses ist Träger des gnadenreichen Verhältnisses in einer Art, wie es nach den Erklärungen an die Patriarchen bereits allen übrigen der Erde gilt. Wohl muß der Sündenfall gar zeitig in der Schöpfung eingetreten sein — (sollte er noch vor der Einsetzung des Sabbaths, am Freitag als am 6. Abend und Morgen, da der Mensch in's Dasein kam, sich vollzogen haben? vgl. Luther zu 1 Mos. 8, 17 fgg. Th. I. S. 37; — wie denn Gott auch gleich nach der geschehenen Absolution und Ankündigung des Kreuzes C. 8, 15 fgg. auf Schlachtung von Thieren hinweist und die Blöße der Gefallnen mit einem Kleide der Felle des Opfers deckt;) weil außerdem die nothwendig erlangte Befestigung im Guten seine Unmöglichkeit gebildet hätte, welche bei den Engeln schon als eine Stufe der Vollendung war. Gleichwie aber der erste Mensch diese auf seine Nachkommen fortgepflanzt hätte, wenn jener unterblieben wäre: so hat er nun das Gegentheil auf sie vererbt und zwar also, daß die geschichtliche Entstehung desselben dem eignen Bewußtsein des nach Adams Bild gezeugten Individuums entrückt ist. Dies konnte nicht anders sein; denn das letztere war noch nicht zu der Zeit, da die Urentscheidung für das Böse geschah, nach seiner vollen Wirklichkeit als persönliches Wesen. Die That als solche vermag nicht in das individuelle Wissen zu fallen, weil dieses ja von Selbstentscheidungen der entwickelten Persönlichkeit nur weiß. Daraus folgt jedoch nicht, daß für das Sein, aus solcher That gewirket und hervorgegangen, der Geist des Menschen ebenfalls unfähig sei, es zu erkennen. Es wird bereits durch des Gewissens Sprache ihm bezeugt, welches, indem es zu ihm sagt: Du sollst, und er nach seiner habituellen Verkehrung, ungebunden sein zu wollen, niemals in Wahrheit antworten kann: Ich will, wegen der Entzweiung seines Lebens also mit dem heiligen Gesetz desselben ihn verklagt, nicht als wäre sie Erzeugniß der selbstbewußt gethanen Sünden, sondern wegen einer allen diesen in der Zeit vorangegangenen, die sich zu denselben verursachend und erzeugend nur verhält. Die Urthat reflectirt sich unserer durch das Wissen um ein Gesetz allemal vermittelten Erkenntniß in der Gestalt eines von Anfang an vorhandenen Böseseins, eines beharrenden sündlichen Zustandes, und zwar