# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1857_S134 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 134 Zu der Lehre von der Gnadenwahl und einigen damit zusammenhängenden ꝛc. in ihnen der Hang zu eigenerwähltem Gottes⸗ und Götzendienst, der namentlich die Lehre von den Geistern und dem gebenedeiten Weibessamen verfälschte. So hat nun freilich Gott durch Moses mit Rechten und Satzungen, Vorschriften und Regeln, die der Unbändigkeit des Zeitcharacters, der, weil nicht so entnervt und raffinirter Weise entartet, strenger, scharfer Zucht fähig und bedürftig war, angemessen und auch durch physische Zustände zugleich bedingt sein mochten, überschüttet, auf daß man lernte abtreten von seinem Vornehmen, welches da nichts gelte noch etwas helfe. Und der Sünde, daß sie erscheine als solche, wie dem Irrthum gegenüber wird das im Gewissen verborgene, der Vieldeutigkeit durch das entweihte, betrügliche Herz und Zunge unterworfene Lebensgesetz ein dem abtrünnigen Geschlechte offenbares, äußerlich kund gethanes in den 10 Geboten des Herrn ihres Gottes, von welchem sie selbst sich losgesagt, der aber ihnen gerade hiermit sich wiederum bezeugte, (wiewohl in concreter Anwendung auf den Beruf des auserwählten Volks.) Vgl. Augustinus enarr. in Ps. 57, 1: „Quia homines appetentes ea, quae foris sunt, etiam a se ipsis exules facti sunt, data est etiam conscripta lex; non quia in cordibus scripta non erat; sed quia tu fugitivus eras cordis tui, ab illo, qui ubique est, comprehenderis et ad te ipsum intro revocaris.“ Es war ein Zeugniß, daß der Mensch nicht meinen sollte, in sich selbst, in seinem Herzen, insofern dasselbe nicht identisch ist mit dem Gewissen, sondern als persönliches Centrum dessen Erscheinung vermittelt, oder in dem Gesammtleben der Völker der Erde den reinen Abdruck dessen zu finden, was ihm Lebensnorm sein durfte. Die Wirkung dieser gesetzlichen Offenbarung in Bezug auf das Herz konnte keine andere sein, als daß man jetzt erkennen mußte, wie das Böse nicht in der Versündigung an einem innewohnenden bessern Wissen aufgehe, sondern Verletzung eines den Menschen gegenübertretenden allerheiligsten, richtenden, wahrhaftigen Gottes sei, von dem jenes ebenfalls seinen Ursprung herschreibe. Indem aber so die Gestalt eines ewigen heiligen Willens Gottes sammt der Kenntniß Seiner Persönlichkeit, ihrem wesentlichen Inhalt nach aus dem Licht der Natur, doch unter menschlichem Schwanken und Trüben durch den verfinsternden und verkehrenden Einfluß von Willkür und Teufelsknechtschaft, uns vernehmbar, der in den Schlaf von Neuem zurückfallenden Seele stets wieder zum Vorschein kommen sollte, daß sie er⸗ und bekenne ihre Bosheit, da sie nichts Gutes will noch gedenkt zu thun, und von der Fußsohle bis auf's Haupt nichts Gesundes an ihr ist: ward der Decalogus auf Sinai auch in der Absicht, welche das Beschließen unter die Sünde nur voraussetzt (Gal. 3, 22 fgg.), mit jenem Joche unzähliger ceremonieller und polizeilicher Ordnungen verknüpft, die meistens entweder vorbildliche oder vorbereitende Bedeutung hatten, damit der ganze Bund eine weissagende Stellung auf das Neue Testament einnähme, wo die verheißene Lösung des entzweiten Verhältnisses zwischen dem heiligen Gott und dem unheiligen Menschen durch die Versöhnung des alleinigen Erfüllers, (welchen Lactantius viva praesensque lex benennt,) vollbracht werden sollte. (Vgl. 5 Mos. 30, 11—14 mit Röm.