# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1857_S133 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Zu der Lehre von der Gnadenwahl und einigen damit zusammenhängenden ꝛc. 133 Gesetz zu halten, weil er's aber nicht gethan, schuldig vor demselben geworden sei. (Vgl. Baier l. c. S. 397 fg. reatus culpae et poenae.) Hat doch bereits das eigne, freilich von aller Gesetzestradition niemals verlassene Schuldbewußtsein eine so wunderbare Gewalt, daß wir das Böse stets als von uns anerkennen, ungeachtet wir mit des Unglaubens Waffen uns dagegen sträuben, und ungeachtet wir den innern Ankläger gern verstummend machten, ihn zu bekämpfen und zu unterdrücken suchen, er unüberwindlich unsrer eiteln Anstrengungen spottet; und wenn gleich der Zustand der Verhärtung, allerdings die Frucht einer langen Reihe von Verschuldungen eines practischen Atheismus, deren Zurechnung er in sich trägt, dem verdammenden Urtheil sich allmälig entzogen hat, was außerhalb des Juden⸗ und Christenthums, wie gesagt, noch leichter möglich ist: wirft es doch bisweilen mitten in die Freuden der Welt ohne alles unser Zuthun als ein dunkler Hintergrund die Schatten geheimer Schrecken und Aengsten, und ein unauslöschliches Gefühl von Unsicherheit, das nie ganz und für alle Zeit des irdischen Lebens verschwindet, erfüllt mit einem Unbehagen, das eben so schnell, zumal wenn zeitliches Unglück dazu stößt oder der Tod vorausgesehen wird, in die heftigsten, marterndsten Gewissensbisse, ja in die Furien der Verzweiflung oder Raserei übergehen kann. Mit Recht sagt Luther zu 1 Mos. 2, 16 fg. (Th. I. S. 27), daß dem Menschen in seiner Heiligkeit und Güte das einige Gebot hinsichtlich des Essens von den Bäumen des Paradieses gegeben worden sei, nicht daß er dadurch fromm würde, sondern zum Zeichen, daß er sich daran übe und beweise, daß er bereits fromm wäre und in Gottes Gehorsam ginge; denn kein Gesetz als solches gibt Frömmigkeit, sondern die da zuvor fromm sind, die thun das Gesetz. Adam, wie Eva, durch des Mannes Unterricht, sollten vielmehr dabei einsehn und gedenken, daß sie einen Oberherrn hätten, ihre aus der Gemeinschaft mit Gott heraus und derselben gemäß sich bewegenden Neigungen, die ihnen natürlich waren, als ihnen geordnet, und das Gewissen in seiner Thätigkeit nicht als Autonomie ihres Geistes und Natur, sondern als Wirkung eines über ihnen stehenden persönlichen Gotteswillens erkennen; gleichwie sie ebenso kraft desselben bestimmt waren das Organ zu sein, durch welches Gott Seine Gedanken über die Schöpfung und in der Schöpfung laut werden lassen wollte (1 Mos. 2, 18—24). An einem von außen ihnen gegebenen Gebote sollten sie ebenso des immanenten göttlichen Bestimmtseins, wie des abgeleiteter Weise sich selbst bestimmenden Vermögens bewußt werden, und dadurch sich in thätige Einheit mit dem verwandten höchsten Geiste und dem Principe ihrer Lebensbewegung versetzen. Als aber die Erkenntnisse und die Sprache der Menschen, welche Fleisch geworden, sich immer eilender verwirrten und das Gewissen verdunkelt ward, so daß sie durch dasselbe einer Vermittlung mit der Gottheit zwar sich bedürftig fühlten, aber in Täuschung über eine Gerechtigkeit, die fern wie der Himmel von ihnen unerreichbar blieb, sich selbst durch Lebensform und Sitte meinten fromm machen zu können: entstand