# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1911_S348 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 134 — Wohl der Anſtalten förderlich. — Zwar dürfen wir nicht verſchweigen, daß die ehrwürdigen Aufſichtsbehörden beſondere Bitten unſererſeits gern bewilligt haben; allein es war dies doch immer eine Vergünſtigung, auf die wir nach dem einfachen Buchſtaben des Teſtaments kein be⸗ ſonderes Recht hatten. Unſere Bitte ergeht daher an die Ehrw. Synode, das Teſtament in dem oben geſchilderten Sinne auslegen zu wollen und auf irgend⸗ eine Weiſe die betreffenden Aufſichtsbehörden demgemäß zu inſtruieren, etwa, wenn wir den Vorſchlag machen dürfen, durch den Beſchluß, daß ſie den betreffenden Aufſichtsbehörden empfiehlt, Schüler aus der Ge⸗ meinde zu Terre Haute, Ind., für dieſe Stipendien, wenn möglich, be⸗ ſonders zu berückſichtigen. In gebührender Hochachtung zeichnet Die Deutſche Ev.⸗Luth. Gemeinde zu Terre Haute, Ind. Als deren Vertreter und in ihrem Auftrag: H. Katt, Paſtor. Terre Haute, Ind., 26. März 1911. H. J. Goodman. Albert Fieß. Das Krüger⸗Vermächtnis betreffend. An die Ehrw. Synode von Miſſouri, Ohio u. a. St., verſammelt als 13. Delegatenſynode zu St. Louis, Mo., im Mai 1911. Ehrwürdige Verſammlung! Vor einer Reihe von Jahren vermachte der heimgegangene Herr Ernſt Krüger der Miſſouriſynode 2000 Dollars. Der Teſta⸗ mentsvollſtrecker und Schwager des Erblaſſers, P. W. Lewerenz, be⸗ zeugt, das Geld ſei dem Nord⸗Illinois⸗Diſtrikt der Miſ⸗ ſouriſynode vermeint geweſen. Der Teſtamentsvollſtrecker hat denn auch im Gericht nach Sinn und Meinung des Verſtorbenen gehandelt (und zwar in übereinſtimmung mit dem Ehrw. Allgemeinen Präſes) und dadurch der Synode 60 Dollars Erbſchaftsſteuer geſpart. Dieſe Summe hätte nämlich bezahlt werden müſſen, falls die Erbſchaft außer⸗ halb des Staates Illinois gegangen wäre. Es iſt nun aber nötig, daß die Ehrw. Allgemeine Synode hier Stellung nimmt. Der Nord⸗Illinois⸗ Diſtrikt hat das Geld bisher verwaltet. Er bittet nun die Ehrw. Allge⸗ meine Synode hiermit herzlich, ihm jene 2000 Dollars endgültig zu überweiſen. Sollte indes die Ehrw. Synode ſie für ſich in Anſpruch nehmen, ſo ſind natürlich die 60 Dollars Erbſchaftsſteuer nachträglich an den Staat Illinois zu entrichten. Im Namen und Auftrag des Nord⸗Illinois⸗Diſtrikts. Einer Ehrw. Synode ergebener Chicago, Ill., 27. März 1911. Ferdinand Sievers.