# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1911_S347 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 133 — Witwen unter uns, die ſich dem geplanten Diakoniſſenwerk widmen wollen, Aufnahme finden in dem Lutheriſchen Hoſpital zu Mankato oder Red Wing, Minn., und in demjenigen zu Fort Wayne, Ind. In gebührender Hochachtung F. W. Herzberger. Das Wahler⸗Vermächtnis betreffend. An die Ehrw. Synode von Miſſouri, Ohio u. a. St., verſammelt als 13. Delegatenſynode zu St. Louis, Mo., im Mai 1911. Ehrwürdige Väter und Brüder! Unterzeichnete Gemeinde erlaubt ſich, folgende Bitte an die Ehrw. Synode zu richten. Im Jahre 1894 ſtarb ein langjähriges, treues Glied unſerer Ge⸗ meinde, Frau Karoline Wahler, eine kinderloſe Witwe. In ihrem Teſtament traf ſie unter andern auch folgende Beſtimmung: "Item Two. I give and bequeath to Concordia College, at Fort Wayne, Ind., five thousand dollars as an endowment, the principal of which shall never be diminished, and the interest of which shall be expended annually, if possible, in supporting a student in a course of study in said College. This gift shall be called Caroline Wahler Fund. "Item Three. To Concordia College, St. Louis, Mo., I give five thousand dollars as an endowment, the principal of which shall never be diminished and the interest of which shall be expended annu- ally, if possible, in the support of a student in a course of study in said College. This gift shall be called the Thomas Wahler Fund in honor of my late husband, deceased." Ferner war im Teſtament beſtimmt, welche Grundſtücke veräußert werden ſollten, da kein bares Geld vorhanden war, um dieſe Vermächt⸗ niſſe zu realiſieren. Die Ehrw. Synode wird hieraus erſehen, daß die Erblaſſerin nichts beſtimmt hat über die beſondere Verwaltung und Verwendung der Stipendien. Es kam das daher, daß ſie dem Tode ſehr nahe war, und es deswegen dazu an Zeit und Gelegenheit fehlte. Da die betreffenden Anſtalten geſetzmäßig durch die Aufſichtsbe⸗ hörden (Truſtees) vertreten werden, ſo gingen die Vermächtniſſe, ſo⸗ bald man die Grundſtücke veräußern konnte, in die Hände der Aufſichts⸗ behörden zu Fort Wayne und St. Louis über, die ſie jetzt verwalten. Wir haben nun guten Grund zu der Annahme, daß Frau Wahler unter andern Umſtänden die weitere Beſtimmung getroffen haben würde, daß aus dieſem Fonds zunächſt Schüler aus unſerer Gemeinde, die ihr ſehr am Herzen lag, unterſtützt werden ſollten. Eine ſolche Beſtimmung iſt ja auch ſonſt etwas Gewöhnliches und ſehr natürlich, auch für das