# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1911_S345 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 131 — Es wurde daher nach längerer Beratung ein Komitee, beſtehend aus den Paſtoren G. A. Bernthal und J. H. Schröder, Lehrer J. H. Hargens und den Herren E. Meeſe und C. Claußen, ernannt mit dem Auftrage, eine Eingabe an die nächſte Delegatenſynode zu richten mit der Bitte, ſie wolle eine Kommiſſion zur Vorberatung erwählen und dieſe anweiſen, der Allgemeinen Synode im Jahre 1914 einen einheit⸗ lichen und möglichſt genau ſpezifizierten Plan für die Feier des im Jahre 1917 ſtattfindenden vierhundertjährigen Jubiläums der Refor⸗ mation der Kirche vorzulegen, damit dann die ganze Synode, ſowie auch die einzelnen Diſtrikte und Gemeinden reichlich Zeit und Gelegen⸗ heit haben, im rechten einigen Sinn und Geiſt alles Nötige zu beraten und in gottgefälliger Weiſe ins Werk zu ſetzen. Indem wir uns hiermit dieſes Auftrages entledigen, bitten wir eine Ehrw. Synode, der genannten Angelegenheit einige Minuten ihrer koſtbaren Zeit widmen und nach beſtem Ermeſſen handeln zu wollen. Im Namen und Auftrag obgenannten Komitees zeichnet mit aller Hochachtung San Francisco, Cal., 22. März 1911. G. A. Bernthal. Errichtung eines lutheriſchen Diakoniſſenheims. An die Ehrw. Synode von Miſſouri, Ohio u. a. St., verſammelt als 13. Delegatenſynode zu St. Louis, Mo., im Mai 1911. Vom 21. bis zum 24. Juni 1910 tagte die Konferenz der Hoſpital⸗, ſowie der Kinderfreund⸗ und Stadtmiſſionsgeſellſchaften zu Red Wing, Minn. Auf dieſer Konferenz wurde u. a. auch die Errichtung eines lutheriſchen Diakoniſſenheims beſchloſſen. „Lutheriſch“, ſage ich; denn wir Vertreter und Befürworter dieſes lutheriſchen Diakoniſſenheims wollen nichts wiſſen von dem unbibliſchen Diakoniſſenweſen, das ſich heutzutage bei ſo vielen Schwärmern und Afterlutheranern breit macht und nichts anderes als ein proteſtantiſches Nonnentum iſt. Mit Recht hat der „Lutheraner“ vor ſolchem unbibliſchen Diakoniſſenweſen ge⸗ warnt. (Jahrg. 26, S. 35.) Nein, wir reden hier von einem luthe⸗ riſchen Diakoniſſenheim, in welches lutheriſche Jungfrauen, die das zwanzigſte Lebensjahr ſchon überſchritten haben, und kinderloſe Witwen eintreten können, die um der Liebe Chriſti willen das Krankenpflegen ꝛc. lernen und zu ihrem Lebensberuf machen wollen. Für dieſe ſorgt das Heim, gewährt ihnen ihren Lebensunterhalt, verpflegt ſie in Krankheit und gibt ihnen ein chriſtliches Begräbnis, wenn ſie bei ihrem Tode dem Heim noch angehören. Aber dieſen Jungfrauen und Witwen wird keinerlei ſchriftwidriges, ihr Gewiſſen verletzendes Gelübde abgefordert. Sie haben zu jeder Zeit das Recht, aus ihrem Dienſt zu ſcheiden und in die heilige Ehe zu treten oder ſich einem andern Beruf zu widmen, zu⸗