# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1857_S130 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 130 Zu der Lehre von der Gnadenwahl und einigen damit zusammenhängenden ꝛc. Widerspruch dieses schöpferisch gewollten Verhältnisses ist es, welchen der Mensch vermöge des Gewissens als seinen natürlichen Zustand fühlt; denn das letztere ist diejenige Grundkraft in unserm Geiste, dadurch Gott, dessen Lebenshauch sich mit dem Staubgebild der Erde vereinigte und in solchem eine Persönlichkeit sammt ihrer menschlichen Natur in's Dasein rief (1 Mos. 2, 7), sich derselben als höchste Macht, als Gesetzgeber und Richter kund thut.*) Der *) Anm. Vgl. Röm. 1, 19 fg.: „Die Kenntniß von Gott ist in den Heiden offenbar“ ꝛc. mit V. 32: „Die das Recht (d. i. einen das Lebensgebiet des creatürlichen Seins seiner geoffenbarten Richtschnur unterwerfenden Willen) Gottes erkannt haben“ ꝛc. (nach dem Grundtext). Die geschaffene Welt zeugt, als Gegenstand der äußern Sinne durch Anwendung eines richtigen Syllogismus, von des Werkmeisters ewiger Kraft und Göttlichkeit, das Unsichtbare wird, seitdem sie entstanden ist, ersehen, obschon es Noumenon, V. 20., bleibt (im Gegensatz zu Phänomenon, welches Hebr. 11, 3 einen bereits erschienenen Urstoff anzeigt, dessen absolutem Vorhandensein daselbst die Schöpfung durch das einige Wort Gottes in zweifelloser Gewißheit des Glaubens entgegengesetzt wird, wie denn eine Materie, welcher ein Demiurg erst die bestimmte Form zu geben habe, nur ein Unding sein kann.) Wohl ist die Idee eines unermeßlich vollkommenen Wesens in dem hierzu verliehenen Vermögen des neugebornen Kindes nicht der wirklichen Existenz (actu primo), viel weniger der Ausübung (actu secundo), sondern nur der möglichen Existenz, der Fähigkeit nach (potentia propinqua), welche, wie die Dogmatiker lehren, nicht bloß in der natürlichen Disposition (potentia proxima) begriffen ist, sondern zu ihrer Entwicklung des Unterrichtes und des daraus folgenden Gebrauchs der Vernunft freilich bedarf (wovon die potentia remota, quae a complurium causarum interventu dependet, weiter sich noch unterscheidet). Allein je nachdem der Säugling reift, erschließt sich seinem allgemeinen Bewußtsein eine Fülle von Regungen, die sich ganz unabhängig von dem persönlichen Ich zu äußern vermögen, während sich in demselben alle andern Kräfte und Triebe seiner Seele concentriren. Es spiegelt sich in deren Innerstem ein Wiederschein des Göttlichen ab, (unter der Form subjectiver Thätigkeit, die bezogen ist auf dieses, — in welchem der Welt Zufälligkeit und einstimmende Ordnung nach allgemeinen Gesetzen ihre Belege findet,) zu keinem andern Zwecke ursprünglich, als daß ihr eignes erwachendes Leben zu ihm sich bekenne, demselben strebend sich zuneige und in dieser Einigung seine wahre Befriedigung und Seligkeit finde. Der, in welchem eine jegliche Creatur besteht, wollte dadurch Seine, wie allenthalben wirksame, so auch uns tragende Gegenwart also zu empfinden geben, daß eine Willensgemeinschaft und gnadenreiches, geheimnißvolles Beiwohnen des heiligen Gottes in uns Statt fände, weil wir Seines Geschlechtes sind. Durch die Sünde ward auf eine nicht genug zu beklagende Weise dieser geistliche Zusammenhang zerrissen: so mußte denn das Gewissen, welches ein denselben vermittelndes Band sein sollte und von dem aus bis dahin alles Seelenleben erleuchtet, geheiligt und beseligt ward, eine ganz verschiedene Stellung gegen die Person des Abgewichenen einnehmen. Anstatt diese zu einem mit Gott und sich selbst übereinstimmenden Empfinden, Wollen und Leben zusammenzuschließen, bricht es sie aus einander in einen mit Scham und Furcht verknüpften Widerstreit; und pflegt, weil das normale Verhältniß zwischen Selbst- und Gottesbewußtsein nunmehr aufgehoben ist, als Symptom der erkrankten, heilungsbedürftigen Wesensbeschaffenheit dieses in seinem Grunde gemeinsamen Organs durch fühlbares Erinnern, Mahnen, Warnen, vorwurfsvolle und peinliche Beunruhigung bei den einzelnen heraustretenden Gelüsten oder Handlungen die Mannigfaltigkeit der Beziehungen kund zu machen, (daher Mitwisser, mitbezeugend genannt, weil es das Ich beständig begleitet, Röm. 2, 15.,) in welchen wider den guten und gnädigen Willen des Schöpfers gesündigt ward. Ehe im dunkeln Schoß des Erkenntnißvermögens der Keim der Ahnung eines Uebersinnlichen mit Hülfe der Empfänglichkeit für äußere Eindrücke immer klarer sich zum Gedanken bildet, fängt das Gewissen eben als jener an, in die Erscheinung zu treten, und gebietend, ohne daß wir selbst