# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1911_S333 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 119 — gefeiert werden oder doch mit einem Gebet genugſam bedacht ſind. So könn⸗ ten wegfallen: Weihnachten No. 1; Neujahr No. 2; Erſcheinung No. 1; Mariä Reinigung No. 1; Mariä Verkündigung No. 1. 2; Trinitatis No. 3; Johannis des Täufers No. 2; Michaelis No. 3. 4. Frühkommunion, S. 93—97. 5. Aus dem Perikopenbuch, S. 155—167, die Beſchreibung von der Zerſtörung Jeru⸗ ſalems (es ſei denn, daß man eine kürzere und beſſere an ihre Stelle ſetzt). Durch dieſe Weglaſſungen ganz allein würden 62 Seiten gewonnen für neu aufzuneh⸗ mende Stücke. Änderungen in dem Beizubehaltenden. Das Vaterunſer ſoll überall, wo es in der Agende vorkommt, übereinſtimmend lauten: „als wir ver⸗ geben“. (S. 6: „wie“, S. 55: „als“, S. 63: „als“, S. 95 „wie“.) In den Ritualvorſchriften heißt es bald Kirchendiener, bald Pfarrer, bald Paſtor, bald Prediger, bald der Geiſtliche. Es ſoll immer ſtehen: Paſtor. Wir befürworten, daß die bisherigen Abſchnitte B. C, D dem Abſchnitt A (Heilige Amtshand⸗ lungen) vorangehen, die Agende alſo mit der Ordnung des ſonntäglichen Haupt⸗ gottesdienſtes beginne, ſo daß die Amtshandlungen (mit den ihnen zugedachten Ergänzungen) der liturgiſchen Beilage unmittelbar vorangehen. — Im einzelnen beantragen wir folgende Änderungen: 1. Kindertaufe. Seite 1 ſoll die Ritualvorſchrift lauten: „Wird die Taufe im Hauptgottesdienſt vollzogen, ſo findet ſie ihre paſſende Stellung nach der Predigt.“ Die einleitenden Worte: „Im Namen des Vaters“ ꝛc. fallen dann weg, und wo die Verleſung des ganzen For⸗ mulars untunlich wäre, kann nach den Worten „Lieben Freunde in Chriſto“ gleich begonnen werden mit den Worten des vierten Abſatzes: „Dieweil in der Taufe iſt“ ꝛc. Auch kann das Gebet: „Laßt uns ferner beten . . . HErrn. Amen“ (S. 4) wegbleiben und in der Vermahnung an die Taufpaten die eingeklammer⸗ ten Worte. Nach dem Geſang etlicher Strophen eines Taufliedes tritt der Paſtor an den Altar und bleibt ꝛc. ... Formular: „Im Namen des Vaters“ ꝛc. „Lieben Freunde in Chriſto“ ꝛc. Seite 2, Z. 4 v. u., wird „anher“ geſtrichen. Seite 3: anſtatt: „Laßt uns ferner beten“: Oder das folgende Gebet. Seite 4 ſollte die Fußnote wegfallen. Seite 4 u. 5, Vermahnung an die Taufpaten: Zeile 2 anſtatt „tut“: übernehmt. Die Worte: „welches der allmächtige Gott gnädiglich verhüten wolle“ bleiben weg. Die näheren Inhaltsangaben der Haupt⸗ ſtücke mit Ausnahme von „Zum vierten“, wo alles bleibt wie es ſteht, kommen zwecks etwa nötiger Abkürzung in Klammern. Die Hauptſtücke 5 und 6 werden umgeſtellt. Seite 6 werden die drei Entſagungsfragen in eine zuſammen⸗ gezogen. Seite 7 wird zwiſchen „Kindlein“ und „das Weſterhemd“ eingeſchaltet: wo ſolches noch gebräuchlich. Am Schluß die Ritualvorſchrift: Hat die Hand⸗ lung im öffentlichen Gottesdienſt ſtattgefunden, ſo folgt Antiphone, Kollekte, Segen, Schlußlied und ſtilles Gebet. — Wir ſind gegen ein eigenes Taufformular für ſolche Fälle, wo man keine Taufpaten oder wo man nur ſolche Zeugen hat, mit denen man nicht in Gebetsgemeinſchaft treten kann. Aber wir ſind für eine Fußnote des Inhalts, daß in ſolchen Fällen ſich an die Verleſung des „heiligen Evangeliums St. Marci“ gleich das Vaterunſer und der Taufakt ſelbſt mit Schlußvotum anzureihen habe. — 2. Beſtätigung der Jachtaufe. S. 8 die drei letzten, S. 9 die zwei erſten Zeilen ſtreichen. S. 10 das kürzere Votum ſoll gleichlautend ſein dem auf S. 7. — 3. Taufe der Erwachſenen. S. 12, Z. 13 v. o.: anſtatt „maßen“: da. S. 12, Z. 18 v. o.: anſtatt „er⸗ wachſene Alte“: Erwachſene. S. 12, Z. 21. 22 v. o. ſind die Worte „demjenigen unterwirft“ zu ſtreichen. S. 16, Z. 14 v. u. anſtatt „beliebiger“: paſſender. S. 15: anſtatt „zu mehrerer“: zu kräftiger Verſicherung ꝛc. — 4. Konfir⸗