# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1911_S331 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 117 — Gelder für Kirchbauten betreffend, die durch Rundſchreiben geſammelt werden. An eine Ehrw. Delegatenſynode, verſammelt zu St. Louis, Mo., vom 10. bis zum 20. Mai 1911. Ehrwürdige, teure Väter und Brüder in dem HErrn! Mit Gegenwärtigem erlaubt ſich der Oregon⸗ und Waſhington⸗ Diſtrikt, die nachſtehende Eingabe einer Ehrw. Delegatenſynode zur ge⸗ fälligen Beratung zu unterbreiten, die eine Änderung beabſichtigt hin⸗ ſichtlich der Gelder, die auf ein Rundſchreiben hin für den Kirchbau einer Gemeinde geſammelt werden. Das Geld, das auf ein ſolches Rundſchreiben hin geſammelt wird, wird meiſtens deswegen geſammelt, weil, wie letzteres angibt, weder in der Diſtrikts⸗Kirchbaukaſſe noch in der Allgemeinen Kirchbaukaſſe Geld vorhanden iſt. Weil nun eben dies der Grund der meiſten Ge⸗ meinden iſt, warum ſie ſich in dieſer Weiſe an die Synode um Hilfe wenden, darum ſollte das Geld, das für ſie zuſammengebracht wird, eigentlich für die Kirchbaukaſſe geſammelt werden, aus der die Ge⸗ meinden es ja borgen würden, wenn Geld vorhanden wäre. Deshalb ſollte im allgemeinen als Regel gelten, daß dieſes Geld, das für eine Gemeinde aus ſolchen Gründen innerhalb der Synode geſammelt wird, von der Gemeinde auch in die Kirchbaukaſſe zurückbezahlt werde, wie anderes Geld, das ſie aus der Kirchbaukaſſe borgt. Alle Gemeinden ſollten zum andern doch auch gleich gehalten werden. Eine Gemeinde, die aus der Kirchbaukaſſe Geld borgt, muß es zurückbezahlen, während diejenige, die ein Rundſchreiben ausgehen läßt, weil zufällig kein Geld aus der Kirchbaukaſſe zu borgen iſt, die eingeſammelten Gelder als Geſchenk behalten kann. Die eine Ge⸗ meinde hat es ſomit leichter, ein Kirchengebäude aufzuführen, als die andere, und zwar nur deshalb, weil die Kirchbaukaſſen gerade leer waren, als ſie zu bauen beabſichtigte. Es ſollte nach unſerer Anſicht verſucht werden, hierin eine Gleichmäßigkeit zu erzielen. Auf die Frage nun, in welche Kirchbaukaſſe die eingeſammelten Gelder zurückbezahlt werden ſollen, möchte der Diſtrikt einer Ehrw. Synode die folgende Weiſe empfehlen: Alle Gelder, die auf ein nur in einem gewiſſen Diſtrikte zirku⸗ lierendes Rundſchreiben hin geſammelt werden, ſollten auch der be⸗ treffenden Diſtriktskirchbaukaſſe zukommen und der Gemeinde von dieſer auf Noten geborgt werden. Alle Gelder aber, die in der ganzen Synode auf ein allgemeines Rundſchreiben hin geſammelt werden, ſollten der Allgemeinen Kirchbau⸗ kaſſe gehören und der Gemeinde von dieſer auf Noten geborgt werden. Könnte auf dieſe oder ähnliche Weiſe das innerhalb der Synode geſammelte Geld in die Kirchbaukaſſen fließen, ſo würde es mit der Zeit vielen Gemeinden dienen können, und auch gerade der großen Not