# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1911_S325 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 111 — Die beiden andern Herren Rechtsanwälte des St. Louis⸗Komitees, Rowell und Zumbalen, ſchreiben in ihrem Gutachten: "As corporations these churches and congregations can exercise no spiritual functions or religious offices whatever, but the congre- gations, considered as a religious body, remain purely voluntary associations without any of the attributes of a corporation. . . . It follows as a necessary corollary that your churches or congre- gations as corporations have no power to become members of the corporation styled The German Evangelical Lutheran Synod of Mis- souri, Ohio, and other States." Die ganze Inkorporationsſache iſt von Ihrem Komitee aus Mil⸗ waukee nach allen Seiten hin gründlich unterſucht und gewiſſenhaft ge⸗ prüft worden. Dadurch hat Ihr Komitee die feſte überzeugung ge⸗ wonnen, daß es für eine Ehrw. Synode nur einen Ausweg gibt, aus dieſen ſo überaus ungünſtigen Verhältniſſen herauszukommen; dieſer eine Ausweg iſt, daß ſich eine Ehrw. Synode neu inkorporieren laſſe, und zwar in einem Staate, wo die Staatskonſtitution und die Staatsgeſetze unſern Verhältniſſen günſtig ſind. Es handelt ſich in dieſem Fall um das Beſitzrecht auf Eigentum, worauf der Beſitztitel bei dem weitaus größten Teil nicht auf dem Namen der Synode ſteht, auch nicht ſtehen kann, bis die Inkorporation der Ehrw. Synode vor dem Geſetz in Ordnung gebracht worden iſt. Zum Schluß erlauben ſich die Mitglieder des Milwaukee⸗Komitees, die Ehrw. Synode nochmals allen Ernſtes auf dieſe ſo überaus wichtige Angelegenheit, ganz beſonders das Beſitzrecht des Eigen⸗ tums betreffend, aufmerkſam zu machen, und bitten eine Ehrw. Synode, ohne weiteren Verzug dieſe Sache zu beraten und zu dem vor⸗ ſtehenden Bericht Stellung zu nehmen. Will eine Ehrw. Synode vor dem Geſetze als die eigentliche Be⸗ ſitzerin des ihr anvertrauten Eigentums angeſehen ſein, ſo iſt es un⸗ bedingt nötig, ſich auch den Geſetzen des Staates anzubequemen. Nur eine kurze Zeit bedarf es, die Beweiſe zu beraten, denn ſie ſind klar und kurz verabfaßt. Ein weiteres Hinausſchieben dieſer ſehr wich⸗ tigen Sache könnte unter Umſtänden einer Ehrw. Synode unberechen⸗ baren Schaden bringen. Durch obige poſitive und offene Ausſprache über dieſe ganze An⸗ gelegenheit weiſen die Mitglieder des Milwaukee⸗Komitees alle weitere Verantwortung von ſich ab. Hochachtungsvoll Ihr Komitee von Milwaukee für Inkorporation: G. E. G. Küchle. Aug. Kringel. W. A. Starke. Dr. H. Dümling. F. Rünzel. F. H. Höck. J. A. Theiß. A. G. Semmann. B. Sievers. J. H. Beyer.