# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1911_S323 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 109 — Die Mitglieder des Komitees aus St. Louis gehen von dem Grund⸗ ſatz aus, daß die Ehrw. Allgemeine Synode kein Verband von Ge⸗ meinden iſt, ſondern aus den einzelnen Gliedern beſteht, und in dieſer Anſicht wurden die Mitglieder von ihren beiden Rechts⸗ anwälten beſtärkt, die außerdem noch zu beweiſen ſuchten, daß die Ehrw. Allgemeine Synode keine religiöſe Körperſchaft ſei. Die Mitglieder des Komitees aus Milwaukee nahmen ganz ent⸗ ſchieden Stellung gegen ſolche Äußerungen und vertraten im Gegenteil den Standpunkt, den die Väter bei der im Jahre 1847 ſtattgefundenen Gründung der Synode eingenommen und in der adoptierten Konſtitu⸗ tion niedergelegt haben. Ihr Komitee aus Milwaukee erlaubt ſich, einer Ehrw. Synode ſeine Stellung in folgenden kurzen Sätzen zur Begutachtung vorzulegen: 1. Die Konſtitution vom Jahre 1847 iſt auch heute noch die Kon⸗ ſtitution der Synode. 2. Die Ehrw. Allgemeine Synode iſt heute dieſelbe ausſchließliche religiöſe Verbindung, welche ſie bei der Gründung im Jahre 1847 war. 3. Die Ehrw. Allgemeine Synode iſt ein Verband von Gemeinden und nicht ein Verband von Vertretern oder Delegaten. 4. Die Delegatenſynode von 1872 iſt dieſelbe Allgemeine Synode von 1847 geblieben, nur in der Vertretung in den Verſammlungen wurde eine Änderung gemacht; das Weſen aber blieb dasſelbe. 5. Durch die Inkorporation im Jahre 1894 ſollte das Weſen der Synode von 1847 nicht verändert werden, und keine Gemeinde hat unſers Wiſſens je eine dahinlautende Erklärung oder Zuſtimmung ab⸗ gegeben. Unverbrüchlich halten die Mitglieder des Milwaukee⸗Komitees an den Grundſätzen feſt, die in obigen fünf Punkten enthalten ſind; denn nach ihrer feſten überzeugung bilden dieſe das Fundament unſerer Ehrw. Synode. Erkennt eine Ehrw. Synode dieſe Grundſätze an, und ſind dieſes dieſelben Grundſätze, unter denen ſich die Ehrw. Synode im Jahre 1894 inkorporieren ließ, ſo wurden dieſe Grundſätze durch den Beſchluß einer Ehrw. Synode, der auf Seite 127 des Berichtes der 22. Allgemeinen Synode vom Jahre 1893 verzeichnet iſt: „daß die Synode auch ſich ſelbſt als ſolche inkorporieren laſſe“, zum Fundament der Inkorporationsakte. Es iſt ein anerkanntes, geſetzliches Prinzip, daß Perſonen, die ſich geſetzlich organiſieren, ſich dem Geſetz des Staates, unter welchem ſie ſich organiſieren wollen, anzubequemen haben. Bei der Inkorporation der Allgemeinen Synode iſt dieſes Prinzip völlig außer acht gelaſſen worden. Religiöſe Korporationen werden in der Konſtitution von Miſſouri verboten. In Article 2, Section 8 der Konſtitution des Staates Miſ⸗ ſouri heißt es wörtlich: "That no religious corporation can be established in this state, except such as may be created under a general law for the purpose