# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1911_S322 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 108 — c. Die Diſtriktskaſſierer ſenden alle Gelder für Kaſſen der Allge⸗ meinen Synode an den Allgemeinen Kaſſierer, und letzterer verſchickt ſie an die betreffenden Kommiſſionen. d. Alle Diſtriktskaſſierer ſenden jährlich, etwa für die erſte Num⸗ mer des „Lutheraner“ im Monat Februar, einen überſichtlichen, ſum⸗ mariſchen Bericht (in einer Zeile) ein über die fünf Kaſſen mit Angabe der Zahl der kommunizierenden Glieder des Diſtrikts und der Summe, die auf jedes Glied käme, wenn alle gleichmäßig beigetragen hätten. In derſelben Nummer erſcheint der Bericht des Allgemeinen Kaſſierers. In dem letzteren müßten dann die Diſtrikte nicht mehr fünfzehnmal oder noch öfters, wie bisher, ſondern nur fünfmal aufgeführt werden. — Daß eine Ehrw. Delegatenſynode dies alles in Erwägung ziehen wolle, bittet im Auftrage des Atlantiſchen Diſtrikts Hochachtungsvoll L. Schulze, Präſes. Bericht des Komitees aus Milwaukee für Inkorporation. An die Ehrw. Allgemeine Synode von Miſſouri, Ohio und andern Staaten, verſammelt zu St. Louis, Mo., vom 10. bis zum 20. Mai 1911. Das von einer Ehrw. Synode während der Sitzungszeit vom 21. Juni bis zum 1. Juli 1905 in P. W. Hagens Kirche zu Detroit, Mich., durch einen Beſchluß eingeſetzte Komitee hat einer Ehrw. Synode, die ſich vom 13. Mai bis zum 23. Mai 1908 zu Fort Wayne ver⸗ ſammelte, einen ausführlichen Bericht über ſeine Tätigkeit vorgelegt. Dieſer Bericht wurde von einer Ehrw. Synode durch einen Be⸗ ſchluß an das Komitee zurückverwieſen. Ferner ernannte die Ehrw. Synode ein weiteres Komitee aus St. Louis, das in Verbindung mit dem beſtehenden Komitee aus Milwaukee den Stand der Inkorporation der Synode unterſuchen und nach drei Jahren darüber berichten ſolle. Während des verfloſſenen Trienniums iſt dieſe Sache mit dem Komitee aus St. Louis beraten worden, zuletzt am 15. Februar 1909 in St. Louis. Zugegen waren die Mitglieder des Komitees aus St. Louis und ihre beiden Rechtsanwälte, drei Mitglieder als Vertreter des Komi⸗ tees aus Milwaukee und ihr Rechtsanwalt, außerdem der Generalagent, Herr E. Seuel. Leider müſſen wir einer Ehrw. Synode berichten, daß es ſich herausgeſtellt hat, daß ein einheitliches Weiterarbeiten in dieſer ſo wichtigen Sache nicht möglich war, und daß aus dieſem Grunde die uns von einer Ehrw. Synode übertragene Arbeit zu keinem befriedigen⸗ den Abſchluß gebracht werden konnte. Die Stellung der beiden Komiteen war im Prinzip verſchieden, in⸗ dem die Mitglieder in ihren Anſichten über die von einer Ehrw. Allge⸗ meinen Synode aufgeſtellten Grundſätze weit auseinandergingen.