# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1911_S319 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 105 — Sollte nicht ein feſter Zeitraum, am beſten wohl das bürgerliche Jahr, beſtimmt werden für alle Finanzberichte der Allgemeinen Synode und der Diſtrikte? Das Concordia Publishing House könnte dabei freilich ohne Nachteil, wie das auch von dieſem dringend gewünſcht wird, ſein eigenes Rechnungsjahr haben, jedoch nicht ſein bisheriges, ſondern etwa vom 1. Juli bis zum 30. Juni. Der Atlantiſche Diſtrikt erlaubt ſich daher, dieſe Änderung, die auch unſer Allgemeiner Kaſſierer, Herr J. F. Schuricht, wie auch unſer Generalagent, Herr E. Seuel, herzlich empfiehlt, vorzuſchlagen. 2. Vereinfachung der Kaſſen. Wir haben offenbar eine unnatürlich große Zahl von Kaſſen. Es führt das viele Nachteile mit ſich, daher auch oft darüber geklagt wird. Unſere Kaſſierer müſſen gewöhnlich von 40 bis 60 Kontos in ihren Büchern führen. Die Gemeinden wiſſen kaum, wie ſie, es anfangen ſollen, daß ſie jährlich alle Kaſſen bedenken. Öfters hat eine Kaſſe, nachdem nämlich ein beſonderer Notſchrei für ſie ertönt iſt, auf ein Jahr hinaus oder noch länger überfluß, mehrere andere aber kämpfen der⸗ weilen mit Mangel. Eine kleine Hilfe wäre es, wenn eine Reihe von Kaſſen zuſammen⸗ geworfen würden. Die Synodalkaſſe und die Baukaſſe könnten eine Kaſſe werden; die Kaſſen für europäiſche Freikirchen, London, Auſtra⸗ lien, Neuſeeland und Braſilien könnten in eine, in die für Innere Miſſion im Auslande, verſchmolzen, und die Indianermiſſion könnte der Heidenmiſſion zugefügt werden. Eine viel gründlichere Hilfe aber wäre es, wenn eine durchgreifende Vereinfachung eingeführt würde, etwa in der Weiſe, daß die ganze Menge unſerer Kaſſen auf folgende fünf reduziert würde: 1. Synodalkaſſe. Durch dieſe gingen alle Gaben für alle Zwecke der Synode, auch für Neubauten. Das iſt unſerer Konſtitution gemäß. Nach Kapitel VI, I, 5 ſoll das Geld, welches die Prediger und Lehrer in die Synodalkaſſe zahlen und das aus den Gemeinden für dieſe Kaſſe kollektiert wird, verwandt werden: „a. zur Beſtreitung der allgemeinen Unkoſten der Synode (Auslagen der Beamten, Schreib⸗ materialien, Druckkoſten für den Synodalbericht, Porto und der⸗ gleichen); b. zur Erreichung kirchlicher Zwecke (Gründung und Erhal⸗ tung kirchlicher Anſtalten zur Bildung künftiger Prediger und Lehrer und dergleichen)“. Später wurde neben der Synodalkaſſe eine Baukaſſe gegründet. Als der Anſtalten mehr wurden, gründete man für jede Anſtalt eine beſondere Kaſſe. Das wurde jedoch bald als ein übelſtand erkannt und darum geändert. Im Synodalbericht von 1869 heißt es auf Seite 99: „3. beſchloſſen: daß künftighin, ſtatt der bisherigen für die verſchiedenen Gebäude ſeparat gehaltenen Baukaſſen, nur eine allgemeine Baukaſſe eingerichtet werde“. Im Jahre 1905 wurde beſchloſſen, daß fernerhin die Ausgaben für ſolche Neubauten, Reparaturen und Verbeſſerungen,