# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1911_S317 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 103 — Wir empfehlen Änderung unſers Fiskaljahres ſo, daß der Schluß am 1. Juli gemacht wird (damit wir die Inventaraufnahme und was ſonſt mit der Abrechnung zuſammenhängt, nicht in unſerer geſchäftigen Zeit machen müſſen), und Aufhebung aller dieſer Empfehlung wider⸗ ſprechenden Beſchlüſſe und Anordnungen. Im Laufe der Jahre ſind zum Teil von der Ehrw. Synode Ver⸗ fügungen getroffen und zum Teil von uns Entſcheidungen betreffs Gratislieferung von Büchern und Zeitſchriften gemacht worden, die einesteils nicht Entſcheidungen und Verfügungen nach irgendeinem Prinzip, vielmehr häufig ganz willkürlich ſind, andernteils gegen be⸗ ſtehende Poſtgeſetze verſtoßen, ſo daß wir in gewiſſen Fällen entweder den Synodal⸗ oder Poſtgeſetzen zuwiderhandeln müſſen. Wir empfehlen daher, daß bezüglich aller Gratislieferungen ein neues ſyſtematiſches Regulativ eingeführt und zur Entwerfung und Beſtimmung dieſes Regulativs ein Komitee vom Ehrw. Allgemeinen Präſes ernannt werde, beſtehend etwa aus einem Paſtor emeritus, einem Lehrer emeritus, einem Anſtaltsprofeſſor, einem Vertreter eines Waiſen⸗ hauſes, Hoſpitals oder ähnlicher Anſtalt und zwei aktiven und unin⸗ tereſſierten Geſchäftsleuten, und daß bei dieſem Komitee das Direk⸗ torium durch einen Vertreter Sitz und Stimme habe. Die Glieder dieſes Komitees ſollten (mit Ausnahme vielleicht des Direktoriums) möglichſt nahe beiſammen wohnen, da zwei oder gar mehr Verſamm⸗ lungen nötig ſein dürften. Das Komitee ſollte ſechs bis acht Wochen vor ſeiner erſten Verſammlung etwa durch eine Anzeige im „Luthe⸗ raner“ zu Vorſchlägen auffordern und reichlich zeitig vor dem 1. Ja⸗ nuar 1912 definitiv gehandelt haben. Falls auf Anregung einer Konferenz oder eines Synodaldiſtrikts Änderungen in bezug auf unſern „Lutheraner“ zur Erwägung kommen, empfehlen wir, daß die Ehrw. Synode ein Komitee von fünf oder ſieben erwähle oder ernennen laſſe, das alle einſchlagenden Empfehlungen von Konferenzen, Diſtrikten oder Privatperſonen ſorgfältig prüfe und ſchließlich Entſcheidungsrecht über alle einſchlägigen Fragen habe, ſo daß die endliche Entſcheidung dieſes Komitees für uns dieſelbe Autorität habe wie ein Beſchluß der Synode ſelber. Zu dieſem Komitee ſollten etwa gehören der jetzige Redakteur des „Lutheraner“, das Concordia Publishing House, durch einen Mann vertreten, und drei, reſp. fünf Männer aus der Synode, die möglichſt verſchiedene Intereſſen in dieſer Beziehung vertreten, die aber mög⸗ lichſt nahe beieinander wohnen, um Unkoſten für die Verſammlung oder die Verſammlungen, die, ebenſo wie die des vorigen Komitees, aus der Synodalkaſſe zu beſtreiten ſind, zu vermeiden. Im Anſchluß an dieſe Eingabe folgt ein Kaſſenbericht über das verfloſſene Triennium. Das Direktorium des Concordia Publishing House: Chas. Schröter, Präſident. J. J. Bernthal, Sekretär.