# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1857_S127 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. 127 Buffalo⸗Synode. Folgendes schreibt, wie wir in der November⸗Nummer von 1856 der „luth. Dorfkirchenzeitung“ lesen, ein Glied der Buffalo⸗Synode (Past. Grabau?) an den Redacteur dieses Blattes: „Es ist, wie es scheint, hier die Zeit des Kampfes in der Kirche vorüber (!) und tritt eine andere ein, nämlich die des Verlangens nach Sammlung. Von unserer Seite ist ein allgemeines oberstes Kirchengericht für die Staaten vorgeschlagen, das über Recht und Unrecht zu erkennen habe. Missouri aber schweigt davon und will lieber in Columbus einen „„Kirchentag““ zum Disputiren über die Augsb. Conf. gehalten sehen. Wir wollen warten, wie es abläuft. Durch den Streit, den Missouri bisher gegen uns geführt hat, ist nun ein allgemeines Erwachen gekommen“ (wirklich durch diesen Streit ?), „besonders in der Ohiosynode. Fast in allen sogenannten luth. Synoden finden sich nun drei Theile: ein Theil (wie die Ohio-Pastoren versichern, der kleinste) geht mit Missouri; der größere mit uns, und ein Theil (der größte?) sind sogenannte Ohio⸗Männer, d. h. sie haben ein Mundbekenntniß zu den Symbolen, aber die Praxis (das wirkliche Leben) bleibt unirt. Es wird sich bald herausstellen, wie weit diese Nachrichten in der Wahrheit begründet sind. Demnach scheint die große Ohiosynode auf dem Punct zu sein, wo sie sich auflöst zwischen Missouri und Buffalo. Gott kann es aber anders wenden.“ (Und wenigstens unser Streben und unser Wunsch ist es, die Ohiosynode nicht zu uns, oder, wie Herr Past. Grabau zu reden beliebt, zu Missouri, zu ziehen und so zu spalten.) Der Buffalo-Correspondent fährt fort: „Die 10 Prediger aus den Missouriern, die sich seit 12 Jahren in unsere Gemeinden eingedrängt haben“ (eine offenbare Unwahrheit) „sind mit ihren Haufen meist auf dem Punct des Verfalls angekommen, weil sie nun durch ihre eigenen Grundsätze aufgerieben werden, namentlich durch den Grundsatz, daß jede Ortsgemeinde das höchste Gericht in der Kirche (!) sei.“ Das letztere, den „Verfall“ betreffend, ist wahrscheinlich ein „frommer Wunsch“ des Schreibers, was man aber wünscht, hofft man bekanntlich. Daß Buffalo aber unsere Lehre vom Kirchenregiment verdreht, am ungenirtesten in dem fernen Deutschland, sind wir schon gewohnt. Daß unsere Grundsätze uns auch nur Ein gottseliges und aufrichtiges Glied einer unserer Gemeinden abwendig gemacht und einen „Verfall“ derselben erzeugt haben, davon wissen wenigstens wir „Missourier“ nichts; vielmehr bauen sich unsere Gemeinden durch Gottes Barmherzigkeit nach außen und innen trotz aller wiederholt über uns von Buffalo aus ausgesprochenen Flüche in dem bemerkbarsten Segen. II. Ausland. Baden. Aus dem „Freimund“ erfahren wir, daß gegenwärtig, nach geschehener Sichtung der Gemeinden Ispringen und Umgegend (durch Zurücktritt einiger Ausgetretenen in die unirte Kirche) die Zahl sämmtlicher Lutheraner in Baden 650 beträgt. Nassau. Ueber die gegenwärtige Lage der Lutheraner in Nassau macht Past. Hein folgende Mittheilung: „Was unsere Verhältnisse zum Staate betrifft, so bleibt's fort und fort beim Alten. Läßt an einem Orte die Verfolgung nach, so beginnt sie wieder an einem anderen. So hat's auch jetzt wieder gewechselt. In Nordenstadt, wo ich noch in diesem Sommer eine Hetzjagd zu bestehen hatte, wie noch nie — denn dort ist es nicht auf arretiren oder dergleichen abgesehen, sondern durch thätliches Vergreifen an meiner Person möchte man mich unschädlich machen — dort machte ich am XXIII. p. Trin. am hellen Tage einen Besuch und hielt Gottesdienst, wie an jedem Orte, wo ich frei ein⸗ und ausgehen kann, und wir erfuhren es, daß am Tage dort dem Feinde die Macht genommen ist. Dadurch kamen wir schon in den Wahn, als sei der faule Friede, den wir nun schon längere Zeit mit der Obrigkeit haben, an allen meinen Orten eingerissen, und er ward uns noch mehr als bis dahin eine Last. Doch Gott sei Dank, es währte nicht lange. Am XXV. p. Trin. hatte ich an einem Orte der Gemeinde im Amte Usingen ein Kindlein zu taufen. Niemand dachte dabei an eine Fährlichkeit und ich begab mich mit einem ganzen Haufen von Gemeinde⸗Gliedern dorthin. Kaum aber hatte ich das Haus, worin das Kind lag, betreten, so erschien auch der Bürgermeister und erklärte mir, ich dürfe das Kind nicht taufen, da ich nicht Pfarrer im Orte sei. Auf meine Erwiderung, daß ich aus Pflicht und Recht das Kind taufen müsse, ihm also zu