# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1911_S313 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 99 — Dieſes von der Synode eingeſetzte Komitee (Herr W. Schütz konnte nicht zugegen ſein) hat mit den Gliedern der Engliſchen Synode wäh⸗ rend ihrer letzten Verſammlung, die vom 7. bis zum 13. Juli 1909 in Cleveland, O., abgehalten wurde, dieſe Sache in verſchiedenen Komitee⸗ verſammlungen und in öffentlicher Sitzung gründlich beſprochen. Die Engliſche Synode erklärte dann durch einen Beſchluß, daß ſie (die nun folgende überſetzung iſt Seite 54 des „Lutheraner“ von 1911 ent⸗ nommen) bereit ſei, eine engere Verbindung mit der Deutſchen Synode durch Verſchmelzung oder durch Aufnahme als ein Diſtrikt in Erwägung zu ziehen, unter folgenden Vorausſetzungen: 1. daß die Engliſche Synode ihren Buchverlag und ⸗handel der Deutſchen Synode übergibt, daß aber ein Komitee, deſſen Mehrzahl aus Gliedern des Engliſchen Diſtrikts beſtehen ſoll, erwählt werde, um ſolche Schriften, wie es ihre beſonderen Bedürfniſſe erfordern, wie Geſang⸗ buch, Sonntagsſchulliteratur, Broſchüren ꝛc., zum Druck zu bringen; 2. daß der Lutheran Witness das amtliche engliſche Kirchenblatt der ganzen Synode werde, daß aber der Redakteur aus dem Engliſchen Diſtrikt gewählt werde, oder daß der Engliſche Diſtrikt wenigſtens gleich⸗ mäßig im Redaktionskomitee vertreten ſei. Daſſelbe ſoll beim Lutheran Guide geſchehen; 3. daß die engliſche Sprache bei den Verſammlungen der Dele⸗ gatenſynode von den Gliedern des Engliſchen Diſtrikts gebraucht wer⸗ den darf, und daß wenigſtens ein kurzes Protokoll der Verhandlungen in engliſcher Sprache vorgeleſen und gedruckt werde; 4. daß die Miſſionskommiſſion des Engliſchen Diſtrikts die Er⸗ laubnis habe, engliſche Miſſionen in Angriff zu nehmen, wo immer ſie ſolche für nötig hält, unter gebührender Berückſichtigung der göttlichen Grundſätze der Gemeinderechte (Gemeindegliedſchaft) und der chriſt⸗ lichen Liebe; 5. daß es Regel ſei, daß ganz engliſche Gemeinden ſich dem Eng⸗ liſchen Diſtrikt anſchließen, daß es aber ſchließlich dem Urteil jeder Ge⸗ meinde überlaſſen werde, welchem Diſtrikt ſie ſich anſchließen will, natürlich ohne dabei den Grundſatz der chriſtlichen Liebe außer acht zu laſſen, und daß es keinen Tadel in ſich ſchließen ſoll, wenn Gemeinden aus beſonderen Gründen nicht dieſer Regel Folge leiſten; 6. daß das Concordia⸗College zu Conover, N. C., der Allgemeinen Synode überwieſen werde; 7. daß die Frage, wann und wie oft der Engliſche Diſtrikt ſich ver⸗ ſammeln ſoll, der Beſtimmung dieſes Diſtrikts überlaſſen bleibe. Die Engliſche Synode verwies dann dieſe Sätze ihren Gemeinden zur Beſprechung und Annahme oder Ablehnung. Die Gemeinden haben nun ihre Stimmen abgegeben, und folgendes iſt das Ergebnis der Ab⸗ ſtimmung: 30 Gemeinden haben für Vereinigung mit unſerer Synode geſtimmt unter der Vorausſetzung, daß die Synode als Engliſcher Diſtrikt aufgenommen wird und die Sätze angenommen werden; 3½ Stimmen wurden abgegeben für Vereinigung durch Verſchmelzung