# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1911_S307 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 93 — Sollte die Synode den bisher beſtehenden weiteren Spielraum aufrechterhalten wollen, ſo daß manche Gemeinden in geringerer Zahl und andere in größerer Zahl zuſammengehen und einen Wahlkreis bilden können, ſo könnte die Beſtimmung etwa lauten: „Je von 7 bis 12 Gemeinden“ ꝛc. Einer Ehrw. Synode ganz ergebener St. Louis, Mo., 25. Februar 1911. L. Fürbringer. Das Allgemeine Präſidium betreffend. An die Ehrw. Allgemeine Synode von Miſſouri, Ohio u. a. St., verſammelt als 13. Delegatenſynode zu St. Louis, Mo., im Mai 1911. Unter Gottes außerordentlich reichem Segen iſt unſere Synode ſo groß geworden, daß ſie in ihren 21 Diſtrikten jetzt 2736 Gemeinden, 529,287 kommunizierende und 123,637 ſtimmberechtigte Glieder zählt, 10 der Allgemeinen Synode gehörige und 4 von einzelnen Diſtrikten kontrollierte höhere Lehranſtalten unterhält, ſieben verſchiedene Miſ⸗ ſionen mit ihren Unterabteilungen betreibt, eins der größten Verlags⸗ häuſer im Lande beſitzt, Tauſende von chriſtlichen Schriften verbreitet und eine kirchliche Tätigkeit entfaltet, die ſich durch alle Staaten der Union und in fremde, ferne Länder hinein erſtreckt, in die mannigfal⸗ tigſten Verzweigungen ausläuft, über die Scheidewände der Sprachen hinaus ihre Wirkungskreiſe immer weiter ausdehnt und als ein vom HErrn durch ſchwache Menſchenhände gewirktes Wunder vor unſern Augen daſteht. Da nun dieſe großartige, weitverzweigte kirchliche Tätigkeit den Bau des göttlichen Reiches, die Ehre des Allerhöchſten und das ewige Heil unſterblicher Seelen zum Zweck und Ziel hat, ſo liegt es klar auf der Hand, daß der kirchliche Dienſt, der in der Leitung der Synodalangelegenheiten beſteht und von uns dem Allgemeinen Prä⸗ ſidium zuerteilt worden iſt, zu den wichtigſten Ämtern in der Kirche Gottes auf Erden gehört. Die hohe Verantwortlichkeit, welche die Größe, Herrlichkeit und Mannigfaltigkeit des über unſere Synode ausgeſchütteten Segens uns auferlegt hat, macht es uns zur unabweisbaren Pflicht, dieſes Amt des Allgemeinen Präſidiums ſo zu geſtalten und einzurichten, daß die In⸗ haber desſelben ihre ſchwierigen Aufgaben wirklich erfüllen, ihren Dienſt ſeinem ganzen Umfange nach recht ausrichten und ſo der Synode den Nutzen ſchaffen können, den man mit Recht von ihrer Arbeit erwartet. Schon längſt hat die Synode ſich davon überzeugt, daß die Pflichten des Allgemeinen Präſidiums die Zeit und Kräfte eines einzelnen Mannes weit überſteigen; ſie hat deswegen ein Präſeskollegium, beſtehend aus dem Allgemeinen Präſes und vier Vizepräſides, erwählt und dieſem Kollegium die Ausübung der Präſidialfunktionen übertragen. Die Er⸗ fahrung hat jedoch gezeigt, daß auch bei dieſer Einrichtung, wie ſie jetzt