# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1911_S305 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 91 — Notleidende in Indien. Einnahme ................................................ $666.66 Ausgabe .................................................. $666.66 Notleidende in China. Einnahme .................................................. $40.00 Ausgabe .................................................... $40.00 Notleidende in Italien. Einnahme ................................................. $140.30 Ausgabe: An Notleidende in Italien ....................... $127.80 An Notleidende in Indien ......................... 12.50 -------- $140.30 Da die Not in Italien gelindert war, als die letztgenannte Summe eintraf, wurde dies Geld von der Kommiſſion für Notleidende in Indien beſtimmt. Notleidende in Cherry, Ill. Einnahme .................................................. $10.00 Ausgabe .................................................... $10.00 Aug. Lange, Vorſitzer. F. Zucker. H. C. Paul. Nachgeſehen und richtig befunden. C. A. Kampe. Wm. Kayſer. Eingabe betreffs Bildung größerer Wahlkreiſe. An eine Ehrw. Synode von Miſſouri, Ohio und andern Staaten, verſammelt zu St. Louis vom 10. bis zum 20. Mai 1911. Ehrwürdige Väter und Brüder! Auf der letzten Verſammlung unſerer Synode „ſprach die Synode die Bitte aus, daß man doch größere Wahlkreiſe bilden möge, als es bis jetzt gewöhnlich geſchehe“, und der Unterzeichnete wurde beauftragt, „bei der nächſten Synode Vorſchläge zu machen, wie die Zahl der Dele⸗ gaten am zweckmäßigſten verringert werden könne“. Ehe er ſich nun ſolche Vorſchläge zu machen erlaubt, erinnert er an die jetzt beſtehende Ordnung. Unſere Synodalkonſtitution ſagt unter „Zuſatz und Nebengeſetze, betreffend die Delegatenſynode“: „Für die Delegatenſynode gelten folgende Beſtimmungen als Nebengeſetze: A. In bezug auf ſtimm⸗ berechtigte Gemeinden: 1. Je von 2 bis 7 Gemeinden ſollen be⸗ rechtigt ſein, einen Paſtor und einen Deputierten als ihre Vertreter zu ſenden, in der Weiſe, daß nicht weniger als 2 und nicht mehr als höchſtens 7 Gemeinden hierin zuſammengehen ſollen. . . . B. In bezug auf beratende Glieder der Synode: 1. Auch dieſe ſollen in ihrer Ordnung an der Delegatenſynode ſich beteiligen. Es ſollen nämlich immer einer aus je 7 beratenden Paſtoren und einer aus je 7 Schul⸗