# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1911_S302 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 88 — meinden durch zinsfreie Darlehen helfen ſoll, „die für einen Kirch⸗ bau Unterſtützung begehren, und für die der eigene Diſtrikt nicht ſorgen kann“. Es iſt noch zu bemerken, daß Ihre Kommiſſion genötigt war, ſich zu ergänzen, da Lehrer Th. Weſeloh und P. C. Purzner nach treuer Arbeit durch ihren Wegzug austraten. Für erſteren wurde Lehrer H. F. Hölter (Sekretär) und an Stelle des letzteren P. H. Bartels (Vor⸗ ſitzer) gewählt. Ihre Kommiſſion hat neben den regelmäßigen auch noch viele Extraverſammlungen abgehalten. Ihre Kommiſſion erſucht eine Ehrw. Synode ferner, in den Be⸗ ſtimmungen über die Kirchbaukaſſe von 1902 folgende Änderungen machen zu wollen: 1. Im erſten Beſchluß, Zeile 2, ſollte ſtatt „armen“ das Wort „inkorporierten“ ſtehen. Nach „können und ſollen“ ſollte hinzugefügt werden: „bis zur Hälfte der Koſten des Baues“. Der Beſchluß würde dann lauten: Beſchloſſen, daß eine Allgemeine Kirchbauhilfskaſſe er⸗ richtet werde, aus welcher ſolchen inkorporierten Gemeinden unſerer Synode, die nicht imſtande ſind, aus eigenen Mitteln einen nötigen Kirchbau vorzunehmen, Vorſchüſſe dargereicht werden können und ſollen bis zur Hälfte der Koſten des Baues. 2. Zuſatz zu No. 2 des zweiten Beſchluſſes: Doch ſoll derſelbe gehalten ſein, dem Kaſſierer der Kommiſſion einmal im Monat über den Beſtand der Kaſſe Bericht zu erſtatten. 3. In No. 6 desſelben zweiten Beſchluſſes ſollte ſtatt „ſoll“ das Wort „kann“ ſtehen. 4. In No. 7 desſelben Beſchluſſes ſollte ſtatt „5 Prozent“ jedes⸗ mal „10 Prozent“ geſetzt werden. 5. In No. 8 desſelben Beſchluſſes, Zeile 2, ſollte ſtatt „oder“ das Wort „und“ ſtehen und hinzugefügt werden: Kann eine Gemeinde keine Hypothek geben, ſo müſſen die Noten von zwei gutſtehenden, ver⸗ mögenden Gliedern der Gemeinde endoſſiert werden. 6. Als No. 9 ſollte hinzugefügt werden: Tritt in der Kommiſſion eine Vakanz ein, ſo ſind die übrigen Glieder derſelben ermächtigt, ſich mit Vorwiſſen des Allgemeinen Präſes zu ergänzen. 7. Sollte in einer Gemeinde eine Trennung entſtehen, ſo ſoll das Eigentum derſelben, ſoweit die Synode darauf noch Anſpruch hat, dem Teile verbleiben, der unſerer Synode treu bleibt; im entgegengeſetzten Falle ſoll die Kommiſſion gehalten ſein, die etwa noch rückſtändige Schuld einzuklagen. Die Kommiſſion der Allgemeinen Kirchbau⸗Unterſtützungskaſſe: P. H. Bartels, Vorſitzer, 3736 Morganford St., St. Louis, Mo. Lehrer H. F. Hölter, Sekretär, 3543 Texas Ave., St. Louis, Mo. A. C. F. Wichman, Kaſſierer, 7116 Michigan Ave., St. Louis, Mo.