# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1911_S276 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 62 — Er ging regelmäßig auf die Einwandererſtation, um ſich dort bei der Landung der Einwanderer unſerer Glaubensgenoſſen anzunehmen und ihnen in leiblicher und geiſtlicher Hinſicht behilflich und förderlich zu ſein. Für viele muß ſich der Miſſionar in beſonderer Weiſe verwenden, indem er vor den beſonderen Behörden, vor welchen ſie erſcheinen müſſen, zu ihren Gunſten eintreten muß. Manche werden krank und werden in Hoſpitäler gewieſen, wo ſie beſucht werden müſſen. Manchmal ſucht der Miſſionar Einwanderern auch dadurch zu dienen, daß er für ſie gegen ein über ſie gefälltes Ausſchließungsurteil appelliert. Oft muß an die Angehörigen telegraphiert, telephoniert oder geſchrieben und Bürgſchaft beſchafft werden. Auch kommen Sterbefälle vor, deren Bedienung viel Zeit in Anſpruch nimmt. Und ſo könnte man noch fortfahren, die mancherlei Verrichtungen, die in dieſer Arbeit nötig werden, aufzuzählen. Alle Einwanderer, mit denen der Miſſionar in Berührung kommt, werden auf unſere Gemeinden aufmerkſam gemacht und an ſie gewieſen; die betreffenden Paſtoren werden von der Ankunft ſolcher Einwanderer benachrichtigt. Viele Synodalkalender, Traktate und Zeitſchriften ſind verteilt worden. — Die Kollekten für dieſe Miſſion ergaben die Summe von $2500.05. Weil aber dieſe Summe bei weitem nicht ausreicht für die Gehälter der Miſſionare in New York, Hamburg und Bremen, ſo mußte aus der Synodalkaſſe ein Zuſchuß von $3148.54 beigeſteuert werden. Das Pilgerhaus beherbergte 11,037 Gäſte, unter denen viele Einwanderer ſich befanden. Während nämlich die meiſten Einwanderer von Ellis Island aus direkt an ihren Beſtimmungsort befördert werden, ſo bleiben doch manche eine kurze Friſt in New York, und da dient ihnen das Pilgerhaus als eine willkommene Herberge. 2095 Arme er⸗ hielten freie Mahlzeiten und Lebensmittel. 963 Perſonen wurde freie Nachtherberge gewährt. Arme wurden unterſtützt mit barem Gelde im Betrage von $1000.74. Der Kaſſenumſatz betrug $547,684.05. — An dem Hauſe ſelbſt mußten größere Reparaturen und Verbeſſerungen vorgenommen werden, teils weil das Haus alt iſt, teils weil wir durch die Geſundheitsbehörde dazu gezwungen wurden. Solche größere Aus⸗ gaben werden uns aber hoffentlich für die nächſten Jahre erſpart bleiben. Infolge eines neuen Staatsgeſetzes ſind uns für unſere Geſchäfts⸗ führung Schwierigkeiten erwachſen. Um fernerhin unſere bisherigen Geſchäfte verrichten zu können, müßten wir eine Staatslizenz erwirken mit Hinterlegung einer Bürgſchaft von $15,000.00 oder des Betrages in Wertpapieren. Dabei ſtellte es ſich heraus, daß wir auf Grund unſerer beſtehenden Inkorporation überhaupt keine geſetzliche Befugnis haben, unſere bisherigen Geſchäfte zu verrichten. Wir mußten uns fragen: Sollen wir unſere bisherige Tätigkeit in dieſer Hinſicht ganz einſtellen, oder ſollen wir uns unter einem Special Charter neu in⸗ korporieren laſſen? Nach reiflicher Erwägung haben wir uns für das letztere entſchieden, da unſere Glaubensgenoſſen vertrauensvoll ſolche