# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1911_S258 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 44 — Veränderter Wahlmodus bei Beſetzung von Profeſſuren. Einer Ehrw. Synode von Miſſouri, Ohio u. a. St., verſammelt zu St. Louis, Mo., vom 10. bis zum 20. Mai 1911, erlaubt ſich unterzeichnete Konferenz, folgendes zu unterbreiten: Der bisherige Wahlmodus für die Beſetzung von Profeſſuren an den Lehranſtalten der Synode iſt, ſo zweckentſprechend er früher bei geringerem Umfang der Synode und bei kleinerer Zahl der Anſtalten ge⸗ weſen ſein mag, nach unſerm Dafürhalten jetzt, da die Synode eine ſo ausgedehnte iſt und die Zahl der Anſtalten ſich bedeutend vermehrt hat, einer Änderung bedürftig. Wir halten erſtens dafür, daß fortan nicht ein Wahlkollegium für alle Anſtalten die Profeſſoren wählen ſollte, ſondern daß ſo viele Wahlbehörden beſtehen ſollten, als Anſtalten ſind, daß nämlich die Aufſichtsbehörde jeder Anſtalt zugleich die Wahlbehörde für dieſe bilden ſollte, jedoch in Gemeinſchaft mit dem Allgemeinen Präſes, reſp. einem der Allgemeinen Vizepräſides, als Vertreter der ganzen Synode und aller ihrer Anſtalten, ſowie einem Paſtor aus einem der Anſtalt benachbarten Diſtrikt der Synode. Dieſe unſere Meinung begründen wir damit, daß die Männer, welche ſich jahraus, jahrein mit dem Wohl und Weh der Anſtalt be⸗ ſchäftigen, ihre Bedürfniſſe auch am beſten kennen und daher auch wohl am beſten imſtande ſein dürften, den paſſendſten Mann für eine vakante Profeſſur auszuſuchen. Wir glauben auch, daß bei dieſer Einrichtung mehr paſſende Kandidaten auf die Liſte kommen, und daß es da⸗ her, wenn ein Beruf vergeblich ausgeſandt worden iſt, doch ſelten not⸗ wendig ſein wird, zur Aufſtellung einer neuen Kandidatenreihe auf⸗ zufordern. Wir halten zweitens dafür, daß eintretende Vakanzen in den Lehrerkollegien möglichſt ſchnell ausgefüllt werden, und daß da⸗ her die Zeit für die Aufſtellung von Kandidaten, wie auch die Zeit für die Erhebung etwaiger Proteſte um je eine Woche verkürzt werden ſollte. Da die Kandidatenliſte bei ſolcher Einrichtung zwei Wochen früher veröffentlicht werden und die Wahlbehörde nach der Veröffentlichung der Liſte auch eine Woche früher zuſammentreten kann, ſo wären da⸗ durch drei Wochen gewonnen. Wir halten drittens dafür, daß die Wahl an dem Ort voll⸗ zogen werden ſollte, an welchem ſich die Anſtalt befindet. Dadurch würden Reiſekoſten geſpart, da dann fünf der Wahlmänner ſich an Ort und Stelle befänden. Vor allem aber würde es dadurch der Wahl⸗ behörde ermöglicht, vor der Wahl eine Beratung mit der Fakultät der Anſtalt zu halten, was von nicht zu unterſchätzender Bedeutung ſein dürfte, da die Fakultät mit den Verhältniſſen und Bedürfniſſen der Anſtalt vertraut iſt, wie ſonſt niemand.