# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1911_S256 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 42 — betreffenden Aufſichtsbehörden in Addiſon und Seward auch je ein im praktiſchen Schulamt ſtehender Lehrer gehören ſolle. Im Namen der Lehrerkonferenz des Zentral⸗Illinois⸗Diſtrikts ergebenſt Das Komitee: J. M. Gößwein. R. Schoknecht. Springfield, Ill., 14. Februar 1911. F. Dieſing. Abänderung des bisherigen Wahlmodus und Beaufſichtigung der Lehranſtalten der Synode. An die Ehrw. Delegatenſynode der Synode von Miſſouri, Ohio u. a. St., verſammelt zu St. Louis, Mo., vom 10. bis zum 20. Mai 1911. Ehrwürdige Väter und Brüder! Unterzeichnete Konferenz erlaubt ſich, Ihnen unſere Lehranſtalten betreffend folgendes zu unterbreiten: Bisher beſteht in der Synode ein Wahlkollegium, das ſämtliche Lehrer für unſere Lehranſtalten zu erwählen hat. Dieſes Wahl⸗ kollegium hat vortreffliche Dienſte geleiſtet. Wir glauben aber, daß es den jetzigen Verhältniſſen nicht mehr genügen kann. Denn unſere Anſtalten haben ſich bedeutend vermehrt und befinden ſich in den ver⸗ ſchiedenſten Teilen des Landes, und daher iſt es den einzelnen Gliedern des Wahlkollegiums unmöglich, ſich über die beſonderen Bedürfniſſe und Verhältniſſe der einzelnen Anſtalten genügend zu informieren. Zudem verurſacht jede Wahl der Synode bedeutende Unkoſten und den meiſten Gliedern der Behörde weite und beſchwerliche Reiſen. Wenn nun die Wahl unſerer Anſtaltslehrer ebenſo gut und für die Anſtalten vorteilhafter und auf eine für die Synode billigere und für die Behörde weniger beſchwerliche Weiſe geſchehen könnte, ſo wäre das gewiß zu wünſchen. Was ferner die Aufſicht über die Anſtaltslehrer betrifft, ſo iſt dieſe ſehr mangelhaft. Unſer „Synodalhandbuch“ fordert, daß die Auf⸗ ſichtsbehörde Aufſicht darüber führen ſoll, ob der Unterricht dem Worte Gottes und dem lutheriſchen Bekenntnis gemäß erteilt wird, und ob die Lehrer ihr Amt treulich ausrichten und einen chriſtlichen Wandel führen. Um dieſe Aufſicht zu führen, ſoll wenigſtens ein Glied der Aufſichts⸗ behörde etlichen Unterrichtsſtunden der Lehrer im Laufe jedes Jahres beiwohnen. (Synodalhandbuch, S. 69.) Eine ſolche Aufſicht iſt offen⸗ bar nicht genügend. Die betreffende Behörde ſollte ſich genügend davon überzeugen, ob die Lehrer für ihr Amt überhaupt tauglich (denn nicht jeder tüchtige Paſtor und Lehrer iſt deswegen auch ein tüchtiger Pro⸗ feſſor) und für die ihnen zugewieſenen Fächer beſonders paſſend ſind. Um den Anſprüchen unſerer Anſtalten zu genügen, müſſen wir die