# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1911_S255 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 41 — 1. Unſere theologiſche Fakultät iſt mit Arbeit überbürdet. Die Arbeit für das Seminar und auch für unſer Verlagshaus (Redaktion der Zeitſchriften, Rezenſionen ꝛc.) hat ſich beſtändig gemehrt und wird ſich in Zukunft noch mehr anhäufen. 2. Unſern Profeſſoren, ſonderlich den jüngeren, ſollte Zeit übrig bleiben für Weiterſtudium, für Spezialſtudium in den ihnen anver⸗ trauten Disziplinen. 3. Werden dem Seminar und dem Verlag die Dienſte einer Lehr⸗ kraft zeitweilig entzogen, etwa durch Krankheit, oder ſollte es Gott ge⸗ fallen, durch einen ſeligen Tod uns einen Lehrer zu nehmen, ſo ſollten genügende und geeignete Kräfte vorhanden ſein, die entſtandene Lücke auszufüllen. Im Namen und Auftrag der New York⸗Diſtriktskonferenz zeichnet in aller Hochachtung deren Sekretär H. F. R. Stechholz. — — —. — Vertretung der Lehrerſchaft in den Aufſichtsbehörden der Lehrerſeminare. An die Ehrw. Delegatenſynode, verſammelt zu St. Louis, Mo., vom 10. bis zum 20. Mai 1911. Die in Danville, Ill., verſammelte Lehrerkonferenz von Zentral⸗ Illinois beauftragte das unterzeichnete Komitee, der Ehrw. Delegaten⸗ ſynode von Miſſouri, Ohio und andern Staaten folgende Bitte zur eventuellen Beratung ergebenſt zu unterbreiten: Eine Ehrw. Synode möge in Erwägung ziehen, ob es nicht weis⸗ lich und ſegensreich wäre, den Aufſichtsbehörden an unſern Seminaren in Addiſon, Ill., und Seward, Nebr., je einen Vertreter aus der Lehrer⸗ ſchaft beizufügen. Dieſe Bitte begründen wir damit, daß ein Fachmann, an den die Anforderungen, die man an einen Lehrer ſtellt, täglich herantreten, notgedrungen auf dem laufenden erhalten wird und infolgedeſſen einen klareren Blick und ein ſichereres Urteil hat in vielen Fragen, die bei der Ausbildung unſerer angehenden Lehrer in Betracht kommen, auch daher auf etwaige Mängel auf dieſem Gebiet eher hinweiſen und deren Ab⸗ ſtellung eher befürworten und begründen könnte als Leute, die das pädagogiſche Fach nicht zum Lebensberuf gemacht haben und die Not⸗ wendigkeit etwaiger Maßregeln oft nicht ſo erkennen wie ein Berater, der ganz in dieſem Fache lebt. Die Gewährung unſers Geſuches würde eine Erweiterung des Paragraphen 3 der Synodalkonſtitution, Kap. 5 B (Synodalhandbuch, S. 16) bedingen, indem die Beſtimmung beizufügen wäre, daß zu den