# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1857_S121 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die Generalsynode der lutherischen Kirche in Preußen vom Jahr 1856. 121 sungen zu einem solchen Zeugnisse an die lutherische Landeskirche sei System; sie hätten in den lutherischen Landeskirchen ihre Quelle. Nicht ein Straf⸗ schreiben sei aber zu erlassen, sondern darzulegen: Unsere Stellung ist die und die — dieser gemäß müssen wir Mißfallen haben an dem und dem. Das Band mit euch halten wir aufrecht, finden aber darin diese und diese Schwierigkeit; diese stellen wir hiemit bescheiden vor Augen, thut sie ab. — Doch nachdem noch vieles pro und contra geredet worden war, ward endlich ein Antrag auf Tagesordnung angenommen. Das Angeführte haben wir aber geben wollen, theils zum Beweise unserer Bescheidenheit, da man uns doch auch schon so vielfach Hochmuth den lutherischen Landeskirchen gegenüber vorgeworfen hat; theils um unser herzliches Verlangen hervortreten zu lassen, mit ihnen im engern Bunde zu stehen. Wir kommen nun zu einem sehr wichtigen Puncte, der uns auf eigenthümliche Weise nach außen hin berührt, dessen ganzes Zusammenfallen mit uns innerhalb unserer Glaubensperipherie wir doch aber so sehnlich wünschten. Ein in der unirten preußischen Landeskirche sehr hoch gestellter, theurer Mann, der ohne Zweifel auch in den Augen Gottes hoch steht und ihm lieb und werth ist, den man nicht mit Unrecht als das Haupt der sogenannten lutherischen Vereine innerhalb der unirten Landeskirche ansehen kann, Dr. G., hatte an den Präses der Synode ein herzliches Schreiben gerichtet, in welchem er um eine „gastweise Zulassung zum heil. Abendmahl" in unserer Kirche bat. Die Wichtigkeit, welche eine solche Bitte aus dem Munde und der Feder eines solchen Mannes in sich schloß, fühlte jeder Synodale. Da aber der Herr Präses hier nicht privatim entscheiden konnte, mußte sie zur öffentlichen Kenntniß und Besprechung gebracht werden. Der Präses eröffnete aber die Discussion mit der Bitte, daß auch wir auf ein so demüthiges Annahen eines solchen Mannes nicht gleichsam als Richtercollegium, sondern mit demüthigem Geiste eingehen möchten. Bei der Discussion bemerkt nun Superintendent Pistorius zunächst formell, daß die Ablehnung nicht in so schließlicher Weise ausgesprochen werden dürfe, da Dr. G. selbst eventuell noch weitere Verhandlungen im Auge habe. In der Sache selbst aber bestreitet er zwei Dinge in dem Briefe als ungeschichtlich: 1) die falsche Anschauung, als sei die Landeskirche die frühere, nur etwa verderbte lutherische Landeskirche. Allein es ist jetzt ein anderes Band, welches sie zusammenhält, nämlich nicht die reine Lehre; darum sei die Landeskirche nicht die Fortsetzung der alten lutherischen Kirche, sondern eine neue Kirche, deren Bekenntniß noch nicht gefunden ist. Seine Stellung nicht verlassen wollen, heißt in diesem Fall: in die neue Kirche einzutreten. 2) Die andere Behauptung, als sei der von unserer Seite den lutherisch Gesinnten innerhalb der Union gemachte Vorwurf des Ungehorsams gegen das Kirchenregiment grundlos. Ihr Gedanke: „Soweit das Kirchenregiment dem lutherischen Bekenntniß unterthan ist, soweit sind wir ihm auch unterthan," salvire das Gewissen nicht. Denn das Regiment sei da für die ganze Kirche, müsse