# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1857_S120 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 120 Die Generalsynode der lutherischen Kirche in Preußen vom Jahr 1856. förmliche und amtliche Auseinandersetzung über unser Herkommen und un⸗ sern gegenwärtigen kirchlichen Stand gelangen lassen, wobei Hochdasselbe die genannten Regimente zugleich auffordere, mit uns in einen möglichen Bund zusammen zu treten, damit das gemeinsame Bekenntniß bei uns allen aufrecht erhalten (resp. hergestellt) werde und Gottesdienst und Zucht in möglichster Uebereinstimmung geübt werden möchten." Präses äußerte sich dahin: „Ein solches Anschreiben würde zwar aller Wahrscheinlichkeit nach ohne Erfolg sein, doch sei es ein Zeugniß. Schon in der ersten Kirche sei der Impuls zu einer Gesammtwirksamkeit von einzelnen Bischöfen ausgegangen; bei dem Auseinandergehen der lutherischen Landeskirchen sei in unserer Zeit ohne Anregung seitens Einer dieser Kirchen ein gemeinsames Wirken kaum zu erwarten. Eine habe die andere in der Noth anzusprechen, und so wollten wir unsere Bereitwilligkeit erklären zu Gesammtschritten gegen die Gefahren des Unionismus und Romanismus, welche die Gesammtkirche gegenwärtig bedrohen. Würde uns um solcher Erklärung willen der Vorwurf gemacht: Was mischt ihr euch ein, die ihr von so jungem Datum seid? so sei einfach zu antworten: Die Kirche kommt bei uns ungehemmter zur Aussprache, als es bei eurer Verfassung möglich ist; und so würden wir uns in aller Demuth den lutherischen Landeskirchen nahen können. — Viele Stimmen ließen sich aber gegen den Antrag vernehmen. Kirchenrath Lasius verweist auf die Verhandlungen der vorigen Synode, Synodalbeschlüsse S. 245, und meint, es würde große Schwierigkeit haben, jetzt zu bestimmen, an welche Landeskirchen dies Schreiben zu richten sei, da der Bekenntnißstand derselben theilweise ein sehr fraglicher wäre. — Auch Superintendent Pistorius erhob sich gegen den Antrag. — Dr. Lindner verwirft nicht jedes Anschreiben von uns an evangelisch⸗lutherische Landeskirchen, nur dürfe dieses nicht mit Klagen über unirtes Wesen innerhalb derselben kommen, obwohl ein unirter Zug durch dieselben hindurchgehe; sondern habe vielmehr eine Bitte unsererseits zu enthalten um Stärkung in dem uns verordneten Kampf. — Der Referent der Commission, Pastor Löfflad, sprach entschieden für den Antrag und suchte darauf hinzuweisen, daß jetzt vielleicht eine günstige Zeit und Stunde für ein solches Schreiben sei. Ob Mecklenburg, Lauenburg, Hannover, Sachsen und Bayern zu einem Bunde mit uns zusammen treten wollten zur Abwehr gemeinsamer Gefahren, sei durch ein derartiges Schreiben zu erforschen. Und es stehe uns zu, in einem Bunde der lutherischen Kirche gegen die ihnen allen drohenden Gefahren die Initiative zu ergreifen. — Am wärmsten sprach Dr. Kahnis für den Antrag. 1) Es fehle nicht an Grund, unsererseits den lutherischen Landeskirchen ins Gewissen zu reden. 2) Nähme sich der Kirchentag (diese Badegesellschaft kirchlicher Notabilitäten, welche in ihren guten Werken schwimmen) heraus, an alle Behörden Deutschlands zu schreiben, so würde es vielmehr der lutherischen Kirche Preußens ziemen, ihren Beruf, reinigend auf die übrigen lutherischen Kirchen einzuwirken, durch das beantragte Schreiben geltend zu machen, und dadurch die treuen Lutheraner zu stärken. In den schon jetzt vorhandenen Veranlas⸗