# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1857_S118 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 118 Die Generalsynode der lutherischen Kirche in Preußen vom Jahr 1856. richten, und dieses ward hinwieder von der Synode ersucht, seine Erfahrungen und Grundsätze, nach denen es in einzelnen Fällen verfahren, zum Besten der Kirche zusammenzustellen und sie zur Kenntniß derselben zu bringen. Wie wichtig es nun aber für die Kirche sei, auch in Beziehung auf die Zukunft für tüchtige geistliche Kräfte zu sorgen, da das Amt bei uns besonders Kraft, Entschlossenheit und Umsicht erfordert, ist für jeden einleuchtend. Es lagen daher auch Anträge in Beziehung auf die Theologie Studirenden vor. Und leider hatte man schon an mehreren die betrübende Erfahrung machen müssen, daß sie den von ihnen gehegten Hoffnungen nicht entsprochen hätten. Man kam zu dem Beschlusse: Es solle im „Kirchenblatte" eine eindringliche Ansprache mitgetheilt werden, in welcher es einem jeden Seelsorger ans Herz gelegt wird, in den einzelnen Fällen ernst darauf zu sehen, daß nur tüchtige junge Leute zum geistlichen Amte ersehen, ermuthigt und herangebildet werden, und den Eltern soll es von neuem eingeschärft werden, ihre Kinder von Jugend auf zu nähren mit der lautern Milch des Evangeliums und ihre Seelen in treuer Erziehung für das Reich Gottes zu überwachen. Eine besondere Aufmerksamkeit widmete die Synode auch der Ordination der Hilfsprediger. Man war darin eins: durch die Ordination erkläre die Kirche die Tüchtigkeit der Hilfsprediger, daher sie mit aller Vorsicht dabei zu verfahren. Es müsse durchaus der Ordination eine Zeit als Prüfungszeit vorausgehen. Es könnte namentlich auch sehr unangenehme Conflicte geben, wenn ordinirte Prediger in ihre Heimath zurückkehrten, die von dort als Candidaten zu uns gekommen. Ein wichtiger Antrag, der sich auf die Heranbildung unserer Lehrer bezog, bestand darin, daß die Errichtung eines lutherischen Schullehrerseminars beantragt wurde. Der Gegenstand beschäftigte die Synode lange und lebhaft; denn die Ausbildung unserer Lehrer in unirten Seminaren hat etwas mißliches, es sind auch schon Fälle vorgekommen, wo sie geradezu zurückgewiesen wurden. Eben so schwierig ist es, sie nach dem Auslande zu schicken. Doch trat auch hier der leidige Geldpunct wieder hemmend in den Weg, und es konnte nur der vorläufige Beschluß gefaßt werden: das Material des Commissionsberichts dem Oberkirchencollegium einstweilen zuzuweisen. Bis die gewünschte Hilfe geschafft sein wird, sollen einzelne Pastoren ersucht und wohl auch beauftragt werden, sich der Heranbildung der Lehrer zu unterziehen. Aehnlichen Inhalts waren andere Anträge, nach denen der Beschluß gefaßt wurde: „Es wird dem Oberkirchencollegium überlassen, geeignete Schritte zu thun, daß Kinder lutherischer Eltern, welche Staatsbildungsanstalten besuchen, von der Theilnahme am unirten Religionsunterricht befreit werden." Einzelne betrübende Fälle und besorglich machende Erfahrungen hatten die Dringlichkeit solcher Maßnahmen klar ins Licht gestellt. Ein Christ überhaupt, und wir lutherischen Christen insbesondere, haben ja wohl beim Umgange und Verkehre mit andern das Wörtlein uns zu merken: Hæret aliquid; „es bleibt leicht etwas hängen!" Es wird auch manches drückende bei der In⸗