# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1857_S115 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die Generalsynode der lutherischen Kirche in Preußen vom Jahr 1856. 115 die Hand Gottes in der Zuführung der nöthigen Lehrerkräfte. Dies Gymnasium ist im weitern Aufblühen begriffen, hat zu Michaelis d. J. auch die Prima erhalten, und kann also aus seinem Schooße abgehende Jünglinge später unmittelbar nach der Universität entlassen. Die Schülerzahl beträgt ungefähr 100 und die Pensionen sind schon von 60, 80, 100 Thalern an zu erhalten. Wie wichtig eine solche lutherische Anstalt ist, die von lutherischen Lehrern in Einem Sinne und Geiste geleitet wird, liegt auf der Hand. Zu allseitiger Sicherung trug Pastor Francke bei der Synode auch noch darauf an, daß die Kirche die Anstalt als die ihrige ansehen und übernehmen wolle, jedenfalls ihr Revisorat über dieselbe antreten möge. Unter das Gebiet der Mittheilung, welche wir aus der Synode heraus zu machen hätten, möchte dann etwa auch noch dieses gehören. Mehrere Anträge waren eingegangen, welche auf Vermehrung der Kräfte des Oberkirchencollegiums drangen. Sie wurden einer besondern Commission zur weitern Prüfung übergeben, und diese entschied sich dahin, daß diese beantragte Vermehrung allerdings nothwendig wäre. Schwierigkeiten bot da nun aber allerdings der Geldpunct in Beziehung auf die Besoldung dar, da es wünschenswerth erschien, daß ein solches Mitglied in Breslau seinen Wohnsitz nehme, was namentlich durch die Einsehung der Acten nothwendig werde. Da es nun aber auch als wünschenswerth erscheine, daß ein solches Mitglied vielleicht dem geistlichen Stande angehöre; so werde seine Besoldung nöthig, indem es sich der Uebernahme solch mühevoller Arbeit unmöglich, wie alle andern Mitglieder des hochw. Oberkirchencollegiums bis auf diese Zeit es gethan, unentgeldlich werde unterziehen können. Man vereinigte sich dahin, die Nothwendigkeit und Wichtigkeit der Sache auch den Gemeinden nahe zu bringen, und da es nicht gut thunlich sei, eine besondere Steuer ins Leben zu rufen, oder eine neue Collecte anzuordnen, so möchte in den Gemeinden auf Anregung von Schenkungen, Legaten oder Vermächtnissen Bedacht genommen werden, was ja unbedenklich sei, wenn man mit aller Vorsicht dabei verfahre und niemandes Freiheit irgendwie beschränke. Es sei das ja auch je und je in der Kirche in Praxi gewesen. Ein erfreulicher Zug trat dabei hervor, nämlich dieser: ein Deputirter, ein schlichter Landmann, legte bei seiner Abreise als Anfangsscherflein zu einem anzulegenden Capital zu dem Behufe 5½ Thlr. nieder. Zur Sprache kam es, daß namentlich Lutheraner auswärtiger Länder vielfach den Wunsch ausgesprochen hätten, über unser Entstehen und Bestehen gründlich belehrt zu werden, woran sich die Klage geknüpft habe, daß es ihnen in vieler Beziehung an einer klaren Einsicht in unsere Verhältnisse mangele. Es wird daher der eingereichte Antrag: „Die hochwürdige Synode wolle die Abfassung eines Buches von mäßigem Umfange, welches die Schicksale, Lehre, Gottesdienst und Verfassung der lutherischen Kirche in Preußen in gedrängter, faßlicher und edler Darstellung enthält, zur Belehrung und Orientirung für jeden, sowie namentlich für die Aufzunehmenden und die confirmirte Ju⸗