# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1911_S187 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 13. Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1911. 187 7. Proteſt aus Concord, Wis. Eine Gemeinde proteſtierte gegen Beamte des Wisconſin⸗Diſtrikts unſerer Synode. Beſchloſſen, daß dieſer Proteſt gar nicht vor das Forum der Allgemeinen Synode gehört, ſondern zunächſt, wenn er überhaupt be⸗ rückſichtigt werden ſollte, den Wisconſin⸗Diſtrikt angeht. 8. Appellation Herrn Gotthold Kühnerts. Beſchloſſen, Herrn Gotthold Kühnert aus Altenburg, Mo., an ſeinen Diſtrikt zu verweiſen, da dieſer in der Sache noch nicht ge⸗ handelt hat. 9. Appellation Herrn Gotthilf Schillings. Beſchloſſen, Herrn Gotthilf Schilling aus Wittenberg, Mo., in deſſen Sache der Diſtrikt auch noch nicht gehandelt hat, ebenfalls an dieſen zu verweiſen. 10. Bitte Herrn J. H. Gerbers. Komitee No. 16f reichte den folgenden Bericht ein: „In betreff der Bitte Herrn Jürgen Gerbers aus Woodburn, Ind., ſeine Sache durch ein von der Synode zu erwählendes Komitee wieder aufzunehmen, er⸗ lauben wir uns zu empfehlen, die Bitte nicht zu gewähren, da derſelbe die betreffende Gemeinde um alles, was er gegen ſie geſündigt, um Verzeihung gebeten, die Gemeinde ihm auch ſeine Bitte um Verzeihung gewährt und den Bann aufgehoben hat, und er am Tiſch des HErrn teilnehmen kann, ſomit die Sache abgetan iſt.“ Beſchloſſen, dieſen Komiteebericht anzunehmen. 11. Funktionen des Vertrauenskomitees. (Vgl. Bericht von 1908.) Unter den gedruckten Vorlagen fand ſich eine Eingabe (S. 123), in welcher der Wunſch ausgeſprochen wurde, eine Ehrw. Synode möge angeben, welches die Vollmachten eines Vertrauenskomitees ſein ſollten. Auch hatte eine Gemeinde eine Anfrage an die Synode gerichtet, die ſich ebenfalls auf das Vertrauenskomitee bezog. Komitee No. 16g empfahl der Synode, die folgenden Erklärungen abzugeben, zu denen ſich die Synode bekannte: „Die Allgemeine Synode hat kein Vertrauenskomitee eingeſetzt, ſondern nur die Bitte ausgeſprochen, die einzelnen Diſtrikte möchten in ihrer Mitte etwa folgende Ordnung einführen: „In Fällen, da jemand von der Entſcheidung des Diſtriktspräſes an die Diſtriktsſynode appellieren will, ſoll gemeinſchaftlich ein Vertrauenskomitee eingeſetzt werden, z. B. ſo, daß der Di⸗ ſtriktspräſes ein Glied, der Appellierende das zweite und dieſe beiden das dritte Glied des Vertrauenskomitees ernennen. (Anmerkung. Den Ausdruck „Schiedsgericht“ in Verbindung mit dieſer Einrichtung lehnte die Synode ab, wie auch den Gedanken,