# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1911_S186 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 186 Verhandlungen der 28. Allgemeinen oder Beſchloſſen, damit den Handel mit der Wisconſinſynode für abgeſchloſſen zu erklären. Beſchloſſen, daß das erwähnte Komitee weiterbeſtehe (ſiehe Bericht vom Jahre 1908) und der Gemeinde in Cincinnati diene, wenn ſie es verlangt. Anmerkung. Seither iſt die Angelegenheit in gottgefälliger Weiſe zum Abſchluß gebracht, und das glaubensbrüderliche Verhältnis zwiſchen Gemeinde und Synode wiederhergeſtellt worden. (Siehe Luthe⸗ raner 67, S. 293.) 5. Appellation P. H. J. Fuhrmanns. Die Synode lehnte es ab, über den Fall ſchon bei der Verſamm⸗ lung definitiv zu entſcheiden. Die Paſtoren C. C. Schmidt, H. B. Hemmeter und H. Speckhard ſowie die Herren Georg Leßmann von Chicago und Karl Seltz von Waconia, Minn., wurden als Komitee eingeſetzt, das in dieſer An⸗ gelegenheit handeln ſoll. Und zwar ſoll dies Komitee erforſchen, ob der Wisconſin⸗Diſtrikt mit dieſer Angelegenheit ſchon ganz fertig ſei; feſt⸗ ſtellen, was von P. Fuhrmann zu verlangen ſei in bezug auf ſeine öffentlichen Schmähungen; und wenn das Komitee es dann noch ratſam findet, ſo ſoll es auf die Sache weiter eingehen, ſie unterſuchen, nötigen⸗ falls auch an Ort und Stelle, und im Namen der Synode über die Sache entſcheiden. Beſchloſſen, daß alle Dokumente, die ſich auf die Angelegen⸗ heit P. Fuhrmanns beziehen, dieſem Komitee überreicht werden. 6. Proteſt des Ehrw. Präſes F. M. Krauß. Komitee No. 16e reichte über dieſe Angelegenheit das folgende Gutachten ein: Wir empfehlen der Synode, den Proteſt des Herrn Präſes Krauß von der Ehrw. Michiganſynode gegen die von ſeiten des Michigan⸗ Diſtrikts unſerer Synode geſchehene Aufnahme der Paſtoren E. Mayer in Kalamazoo, Mich., Chr. Heidenreich in Marſhall, Mich., und H. Grimm in Albion, Mich., als unbegründet zurückzuweiſen. Die Glieder des Michigan⸗Diſtrikts haben nach der von uns gewonnenen Überzeugung nicht — wie es im Proteſt heißt — unvorſichtig ge⸗ handelt, da ihnen die Tatſachen wohl bekannt waren und ſie vor allem auch wußten, daß gegen Lehre und Leben der Aufgenommenen nichts vorlag. Sie haben auch nicht — wie weiter im Proteſt behauptet wird — unbrüderlich gehandelt, da ſich die Michiganſynode zur Zeit der Aufnahme in Auflöſung befand, und es daher in der chriſtlichen Freiheit der einzelnen Gemeinden ſtand, ob ſie die neue Verbindung mit eingehen oder ſich einer andern rechtgläubigen Synode anſchließen wollten.“ Dieſer Komiteebericht wurde angenommen.