# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1857_S114 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 114 Die Generalsynode der lutherischen Kirche in Preußen vom Jahr 1856. unter Vorsitz des Geh. Justizraths, Professor Dr. Huschke ihren Anfang. Sehr wichtig und allgemeinen Anklang findend war die dringende Ermahnung eines Mitgliedes des Oberkirchencollegiums, „die Synode möge sich doch ja nicht bloß ansehen als einen Körper, der zusammengetreten sei, um kirchliche Ordnungen zu machen; sondern dessen Hauptaufgabe es sei, zur Erweckung und Erfrischung christlichen Lebens beizutragen." Eine Erfrischung des innerlichen Lebens von eigenthümlicher Art gewährte den Synodalen auch das Begräbniß des so verdienten Cassenrendanten des Oberkirchencollegiums, Herrn Kaufmann Grempler, welcher am 24. Sept. feierlich von der ganzen Synode zu seiner letzten Ruhestätte begleitet wurde. *Unter den Mittheilungen, welche der Synode gemacht wurden und zu der lutherischen Kirche in Preußen in sehr enger Beziehung standen, wollen wir nur einige besonders erwähnen. Herr Pastor Meinel aus Hamburg, Pfarrer der dortigen Zionsgemeinde, die sich von der hamburgischen Staatskirche getrennt hat, welche nur noch den Namen einer lutherischen trägt, setzte das Verhältniß seiner Gemeinde zur Hamburger Staatskirche und zu der unsrigen in kurzen, klaren Zügen aus einander. Sie hätten sich Gewissens halber trennen müssen, hätten aber vom Staate noch keine Anerkennung erlangen können, weil seine Zionsgemeinde als Eine mit den Ueberbleibseln der Huschmann'schen Fraction angesehen werde, welche dieser in Hamburg bildete, jetzt aber nach Amerika ausgewandert sei. Eine Schule hätten sie zwar, auch stehe es ihm frei, das heil. Abendmahl in seiner Gemeinde zu verwalten; allein ihre Kinder müßten sie in der Landeskirche taufen lassen. Sie thäten das auch ohne Bedenken, weil es die Noth erfordere und ein Unterschied sei zwischen Taufe und Abendmahl, indem man durch die schriftgemäße Taufe, wie sie auch in der hamburgischen Kirche verwaltet werde, nur in die christliche Kirche im Allgemeinen eintrete, durch die Theilnahme am heil. Abendmahl aber sich als ein Mitglied einer besonderen Kirche erweise. Mit uns wolle er und seine Gemeinde auch fortan in Sacraments⸗ und Ordinationsgemeinschaft stehen, wenn sie auch nicht unsere Verfassung und die Zusammenstellung des Oberkirchencollegiums als adäquate Verfassung ansehen könnten. Eine andere interessante Mittheilung war die, welche der Pastor Dr. Francke über sein lutherisches Gymnasium zu Rogasen in der Provinz Posen machte. Er hat es unter Gottes Beistande im Verein mit seinem Schwager, Pastor Könnemann, gegründet, und sie haben bis auf diese Stunde sichtbar den Segen des HErrn verspüren dürfen. Er hat das Herz der Behörden zur Verleihung der nöthigen Rechte, Er hat das Herz christlicher Freunde und Brüder zur Schenkung und Darleihung der nöthigen Gelder gelenkt, welche zur Errichtung von Gebäuden und Einrichtung im Innern erforderlich waren. Francke hat dabei nach vielen Seiten hin ähnliche glaubenstärkende Erfahrungen machen dürfen, wie ehemals August Hermann Francke in Halle bei Errichtung seines Waisenhauses. Besonders sichtbar zeigte sich auch