# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1911_S174 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 174 Verhandlungen der 28. Allgemeinen oder gefloſſen; ſtatt etwa $4000.00 wäre wohl noch bedeutend mehr ein⸗ gekommen. Wir hoffen aber zu Gott, daß gerade in dieſem Jahre, da wir Gott zu Ehren den hundertjährigen Geburtstag des ſeligen D. Wal⸗ ther feiern werden, von unſern lieben Chriſten auch ein beſonderes Dankopfer für den „Waltherfonds“ unſerer Allgemeinen Kirchbaukaſſe dargebracht werden möge, und bitten die Ehrw. Synode, daß ſie gemäß den Empfehlungen unſers Weſtlichen Diſtrikts diesbezügliche Beſchlüſſe faſſen wolle. Wenn ſchon die Sekten ſo eifrig für ihre Kirchbaukaſſen kollektieren und teils ſchon über große Summen verfügen, z. B. die Presbyterianer und Kongregationaliſten je über fünf Millionen Dollars, ſo ſollten wir Lutheraner noch viel mehr für dieſe Sache eifern, nämlich aus Dank⸗ barkeit dafür, daß uns der HErr das Kleinod der reinen Lehre ge⸗ ſchenkt hat. Es iſt zu beklagen, daß wir wegen der Geldnot ſo viele Bittge⸗ ſuche abweiſen mußten und es uns daher auch nicht möglich war, die Hypothek von $2000.00, die auf dem Kircheneigentum der polniſchen Chriſtusgemeinde zu Baltimore ruht, zu übernehmen, weil immer mehr Applikationen vorlagen, als wir befriedigen konnten, und Ihre Kom⸗ miſſion ſich verpflichtet fühlte, nach den Beſtimmungen der Ehrw. Synode zu handeln, denen zufolge ſie ſolchen hilfsbedürftigen Ge⸗ meinden durch zinsfreie Darlehen helfen ſoll, „die für einen Kirch⸗ bau Unterſtützung begehren, und für die der eigene Diſtrikt nicht ſorgen kann“. Es iſt noch zu bemerken, daß Ihre Kommiſſion genötigt war, ſich zu ergänzen, da Lehrer Th. Weſeloh und P. C. Purzner nach treuer Arbeit durch ihren Wegzug austraten. Für erſteren wurde Lehrer H. F. Hölter (Sekretär) und an Stelle des letzteren P. H. Bartels (Vor⸗ ſitzer) gewählt. Ihre Kommiſſion hat neben den regelmäßigen auch noch viele Extraverſammlungen abgehalten. Ihre Kommiſſion erſucht eine Ehrw. Synode ferner, in den Be⸗ ſtimmungen über die Kirchbaukaſſe von 1902 folgende Änderungen machen zu wollen: 1. Im erſten Beſchluß, Zeile 2, ſollte ſtatt „armen“ das Wort „inkorporierten“ ſtehen. Nach „können und ſollen“ ſollte hinzugefügt werden: „bis zur Hälfte der Koſten des Baues“. Der Beſchluß würde dann lauten: Beſchloſſen, daß eine Allgemeine Kirchbauhilfskaſſe er⸗ richtet werde, aus welcher ſolchen inkorporierten Gemeinden unſerer Synode, die nicht imſtande ſind, aus eigenen Mitteln einen nötigen Kirchbau vorzunehmen, Vorſchüſſe dargereicht werden können und ſollen bis zur Hälfte der Koſten des Baues. 2. Zuſatz zu No. 2 des zweiten Beſchluſſes: Doch ſoll derſelbe gehalten ſein, dem Kaſſierer der Kommiſſion einmal im Monat über den Beſtand der Kaſſe Bericht zu erſtatten. 3. In No. 6 desſelben zweiten Beſchluſſes ſollte ſtatt „ſoll“ das Wort „kann“ ſtehen.