# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1911_S154 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 154 Verhandlungen der 28. Allgemeinen oder Geſangbuch ſollte z. B. nach den Regeln der neuen Rechtſchreibung ge⸗ druckt werden. Schon um der Schule willen ſollte das geſchehen. Unſere Kinder ſollten die Wörter im Geſangbuch ſo geſchrieben ſehen, wie ſie dieſe in ihren übrigen Schulbüchern finden. Dieſe Reviſion hat die Synode darum auch ſchon vor ſechs Jahren beſchloſſen. Vor drei Jah⸗ ren wurde aber die Synode darauf aufmerkſam gemacht, daß auch in anderer Beziehung eine Reviſion unſers Geſangbuchs wünſchenswert ſei. Durch fleißige Forſchung in den alten Bibliotheken Deutſchlands wiſſe man jetzt von unſern Liedern und von ihren Verfaſſern mehr, als unſere Väter vor ſechzig Jahren wiſſen konnten. Die Synode beſchloß des⸗ halb vor drei Jahren, mit der Einführung der neuen Orthographie ſolle noch drei Jahre gewartet werden. Verhandlungen über den Vorſchlag weiterer Reviſion ſollten bei der nächſten Delegatenſynode (alſo bei der jetzt tagenden) ſtattfinden. Dieſer ſollten von einem Komitee — P. J. Schlerf, Prof. A. Crull und Prof. O. Hattſtädt — beſtimmte Vorſchläge unterbreitet werden. Inzwiſchen ſollten die Glieder des Komitees Artikel in ‚Lehre und Wehre‘ erſcheinen laſſen, die uns zeigen, was für Ver⸗ beſſerungen beabſichtigt ſind und geboten ſein dürften. „Die genannte Kommiſſion hat nun während der vergangenen drei Jahre eine Arbeit bewältigt, von deren Größe wir uns kaum eine rich⸗ tige Vorſtellung machen können; ſie hat für den Fleiß und die Liebe, mit welcher ſie ſich ihrer Aufgabe gewidmet hat, die Anerkennung und den Dank der Synode verdient. Auch wenn nicht der vor drei Jahren gefaßte Beſchluß der Synode uns nötigte, in der jetzigen Verſammlung über Reviſion zu verhandeln, ſollte ſchon die vorliegende treffliche Arbeit der Kommiſſion uns bewegen, auf die Sache einzugehen. „Das unterzeichnete Komitee iſt nun von dem Ehrw. Allgemeinen Präſes beauftragt worden, die Arbeit der Kommiſſion entgegenzunehmen, ſie zu prüfen und der Ehrw. Synode zu übermitteln. In der kurzen Zeit, die uns zur Verfügung ſtand, haben wir nach Vermögen unſere Aufgabe zu erfüllen geſucht und bitten eine Ehrw. Synode jetzt um ein geneigtes Ohr. „Zunächſt möchten wir der Synode die Annahme folgender Regeln und Maßnahmen empfehlen: „1. Durch die Reviſion darf weder das ganze Geſangbuch noch irgendeins ſeiner Lieder in der bisherigen Geſtalt für den öffentlichen Gottesdienſt unbrauchbar werden. „2. Durch die Reviſion darf das Buch nicht verteuert werden. „3. Die Synode ernennt eine Kommiſſion, welcher bei der ganzen Reviſion und allen ihren Teilen die endgültige Entſcheidung aufgetragen wird. Dieſe neue Kommiſſion beſteht aus der jetzigen Kommiſſion — P. J. Schlerf und den Herren Profeſſoren A. Crull und O. Hattſtädt — und den Fakultäten unſerer Anſtalten zu St. Louis, Springfield, Addi⸗ ſon und Seward.