# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1911_S151 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 13. Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1911. 151 zelnen Diſtrikte unſerer Synode doch wohl als Eigentum der Geſamt⸗ ſynode anzuſehen ſind; da es ferner einen üblen Eindruck machen muß, wenn wir unſere Sachen nicht im eigenen Hauſe drucken laſſen; da man dann auch bald keine Sicherheit mehr haben kann, daß der Lehr⸗ inhalt ordnungsgemäß durchgeſehen wird, was um ſo wichtiger iſt, da unſere Synodalberichte, ſoweit ſie Lehre enthalten, als Bekenntnis der Synode angeſehen werden: ſo empfehlen wir der Synode zu beſchließen, daß unſere Synodalberichte ſtets nur vom Concordia⸗Verlag gedruckt werden ſollen. „5. Ihr Komitee empfiehlt ferner, daß die Ehrw. Fakultät des St. Louiſer Seminars der Zenſur über Akzidenzarbeit, die mit Lehrſachen nichts zu tun hat, entlaſtet werde, da die Glie⸗ der der Fakultät ohnehin mit Arbeit überbürdet ſind. „6. Ihr Komitee unterſtützt ferner das Direktorium des Concordia⸗ Verlags in ſeiner Empfehlung adäquater, profeſſioneller Feuerverſiche⸗ rung, jedoch in der Weiſe, daß mit Hinzunahme des gegenwärtigen Fonds von $32,000.00 von auswärts hinreichende Verſicherung ſo lange in Anſpruch genommen werde, bis der jetzt vorhandene Fonds ſo ge⸗ wachſen iſt, daß er ohne profeſſionelle Verſicherung eine eigene adäquate Verſicherung bilde. Schon durch die vorerwähnte Herausgabe von bonds würde die in Frage ſtehende Verſicherung nötig werden. „7. Ihr Komitee empfiehlt, die Änderung des Fiskaljahres dem Concordia⸗Verlag zu überlaſſen und alle dieſer Empfehlung wider⸗ ſprechenden Beſchlüſſe und Anordnungen aufzuheben. „8. Was ferner Gratislieferung von Zeitſchriften und Büchern be⸗ trifft, ſo empfiehlt Ihr Komitee, daß vom Ehrw. Allgemeinen Präſes ein Komitee ernannt werde, beſtehend aus zwei Paſtoren, einem Lehrer und zwei aktiven und unintereſſierten Geſchäftsleuten — wobei jedoch das Direktorium durch einen Vertreter ebenfalls Sitz und Stimme hätte —, das hierüber endgültige Beſtimmungen trifft. Die Glieder dieſes Komitees ſollten (mit Ausnahme vielleicht des Direktoriums) möglichſt nahe beiſammen wohnen, da zwei oder mehr Verſammlungen nötig ſein dürften. Das Komitee ſollte ſechs bis acht Wochen vor ſeiner erſten Verſammlung etwa durch eine Anzeige im ‚Lutheraner‘ zu Vorſchlägen auffordern und reichlich zeitig vor dem 1. Januar 1912 definitiv ge⸗ handelt haben.“ Weitere Beſchlüſſe über Druckſachen. Beſchloſſen, daß zunächſt die wichtigſten Schriften, Artikel und Briefe D. Walthers, die nicht mehr im Markt ſind, in handlichen Sam⸗ melbänden herausgegeben werden. Beſchloſſen, daß Prof. W. Dau beauftragt werde, eine voll⸗ ſtändige engliſche Biographie D. Walthers zu verabfaſſen. Beſchloſſen, daß die Synode davon abſehe, jetzt die Heraus⸗ gabe einer Bibel mit kurzgefaßten Erklärungen und Anmerkungen zu