# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1911_S142 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 142 Verhandlungen der 28. Allgemeinen oder ſammlung ſpäter beſonders zu urgieren, da wir uns trotz eingehender Beratung der Milwaukeer Vorſchläge und der Milwaukeer Meinungen und Gutachten, ſoweit ſie uns vorgelegt wurden (denn in alles, was ſie geſchrieben und gedruckt hatten, bekamen wir keine Einſicht), und unter Zurateziehung hervorragender Geſetzſpezialiſten nicht überzeugen konnten, daß der Exiſtenz unſerer Synode in geſetzlichem Sinne oder den geſetzlichen Qualifikationen unſerer Synode, ihr Eigentumsrecht an allen ihr gehörigen Liegenſchaften zu behaupten, die Gefahr drohe, die unſere Brüder in Milwaukee befürchten.¹) Auch wenn wir geneigt geweſen wären, im Intereſſe etwa mög⸗ licher größerer Sicherheit dem Milwaukee⸗Komitee nachzugeben und eine neue Inkorporation der Synode in Wisconſin zu empfehlen, dürfen wir uns der Tatſache nicht verſchließen, daß eine ſolche neue Inkorporation der Synode im Staate Wisconſin uns eben nur für dieſen einen Staat ſicherſtellen könnte gegen die Gefahren, welche die andern Brüder des Komitees jetzt ſehen. Sind wir nämlich jetzt nicht voll und ganz unter dem Schutze des Geſetzes, dann würde eine neue Inkorporation unter einer ganz beſonderen Akte der Wisconſinſchen Geſetze uns und unſere Beſitzrechte nur im Staate Wisconſin ſchützen und nicht in andern Staaten, die eine ſolche Inkorporation — nach der überzeugung des Milwaukee⸗Komitees ſelber — für unkonſtitutionell halten müßten. Sind wir, als eine in Miſſouri inkorporierte Geſellſchaft, jetzt nicht durch das Geſetz gedeckt, wie das Milwaukee⸗Komitee meint, dann ſind wir es in Miſſouri und allen andern Staaten erſt recht nicht, wenn wir uns unter den Schutz einer "special act" von Wisconſin ſtellen wollten. Oder wir müßten uns dazu bequemen, alle unſere Liegenſchaften in allen andern Staaten, in New York, in Fort Wahne, in Seward, in Addiſon, zu verkaufen und, ſoweit unſere Anſtalten in Betracht kommen, mit enormen Unkoſten ganz nach Wisconſin verziehen. Das St. Louiſer Komitee iſt nach wiederholter Beratung mit ſeinen Advokaten der Meinung, daß die Sache ruhig fallen gelaſſen werden kann, oder daß die Synode die Empfehlung der Advokaten Ferriss und Zumbalen annehmen ſollte, die, wie folgt, lautet: ¹) Richter Lübke gab ſchon im Jahre 1908 (ſiehe Eingaben der Delegaten⸗ ſynode 1908, S. 109) auf eine direkte Frage hin die poſitive Meinung ab, daß unſerer Inkorporation ſeitens der Regierung keine Gefahr drohe. Dieſer Mei⸗ nung pflichten bei Richter Franklin Ferriss und die Firma Rowell & Zumbalen. Letztere Firma ſchreibt ausdrücklich in einem Gutachten, das auch von Milwaukee zitiert wird, zum Schluß, wie folgt: "In conclusion we beg to say that we do not wish to be understood as intimating that it is necessary that the charter of the Synod be amended. The Synod is now a corporation. Its charter can be attacked only by the state through its attorney-general, in a direct proceeding. It is not subject to collateral attack; and we do not think it in the least probable that the state will ever raise the question. "ROWELL & ZUMBALEN."