# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1911_S141 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 13. Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1911. 141 Inkorporation der Ehrw. Synode vor dem Geſetz in Ordnung gebracht worden iſt. Zum Schluß erlauben ſich die Mitglieder des Milwaukee⸗Komitees, die Ehrw. Synode nochmals allen Ernſtes auf dieſe ſo überaus wichtige Angelegenheit, ganz beſonders das Beſitzrecht des Eigen⸗ tums betreffend, aufmerkſam zu machen, und bitten eine Ehrw. Synode, ohne weiteren Verzug dieſe Sache zu beraten und zu dem vor⸗ ſtehenden Bericht Stellung zu nehmen. Will eine Ehrw. Synode vor dem Geſetze als die eigentliche Be⸗ ſitzerin des ihr anvertrauten Eigentums angeſehen ſein, ſo iſt es un⸗ bedingt nötig, ſich auch den Geſetzen des Staates anzubequemen. Nur eine kurze Zeit bedarf es, die Beweiſe zu beraten, denn ſie ſind klar und kurz verabfaßt. Ein weiteres Hinausſchieben dieſer ſehr wich⸗ tigen Sache könnte unter Umſtänden einer Ehrw. Synode unberechen⸗ baren Schaden bringen. Durch obige poſitive und offene Ausſprache über dieſe ganze An⸗ gelegenheit weiſen die Mitglieder des Milwaukee⸗Komitees alle weitere Verantwortung von ſich ab. — Das St. Louiſer Komitee hatte folgenden Bericht ein⸗ geſandt: Zwar hatten wir nicht im Sinn gehabt, einen Partikularbericht an die Ehrw. Synode einzureichen, aber da wir erfahren haben, daß das Milwaukee⸗Komitee dies getan hat, wird wohl eine ähnliche Hand⸗ lung von uns erwartet werden. Wir haben mehrere Verſammlungen abgehalten, deren Protokolle zur Durchſicht bereitliegen. Eine Ver⸗ ſammlung, die in Gemeinſchaft mit dem Milwaukee⸗Komitee am 15. Februar 1909 abgehalten wurde, wobei Vertreter des Milwaukee⸗ Komitees, ihr Advokat Sheridan, das St. Louiſer Komitee und die Advokaten Franklin Ferriss und Joſeph H. Zumbalen zugegen waren, ſchloß mit dem gemeinſamen Beſchluß: "Resolved, That a legal method be devised by which the interest of the Missouri Synod will be safeguarded, so that it cannot be effectually attacked in any court; provided, however, that no other changes whatever be made. "Resolved, That the attorneys of both Committees be herewith instructed and authorized to jointly execute the work outlined in the above and foregoing resolution." Eine ſolche Verſammlung iſt nie zuſtande gekommen, obſchon die St. Louiſer Advokaten eine Vorlage fertig hatten und jederzeit zu einer Verſammlung mit den Milwaukeer Advokaten bereit waren; ja, ge⸗ nannte Vorlage der Advokaten Ferriss und Zumbalen lag ſchon in der Februarverſammlung 1909 vor und war dem Milwaukeer Komitee bekannt. Dieſes Komitee zitiert nämlich in ſeiner gedruckten Schrift, "An Opinion of the Legality" 2c., S. 22. 23 und ſonſt, aus dieſer Vorlage. Wir haben allerdings keine Schritte getan, eine ſolche Ver⸗