# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1911_S134 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 134 Verhandlungen der 28. Allgemeinen oder auferlegt hat, es uns zur unabweisbaren Pflicht macht, das Amt des Allgemeinen Präſidiums ſo zu geſtalten und einzurichten, daß die In⸗ haber desſelben ihre ſchwierige Aufgabe wirklich erfüllen, ihren Dienſt ſeinem ganzen Umfange nach recht ausrichten und ſo der Synode den Nutzen ſchaffen, den man mit Recht von ihrer Arbeit erwartet‘. Dem⸗ zufolge ſind wir zu der überzeugung gekommen und empfehlen hier⸗ mit einer Ehrw. Synode auf das dringendſte zu beſtimmen, daß der Allgemeine Präſes neben dem Präſesamt kein ande⸗ res volles Amt verwalten ſoll. „Wir beantragen demnach folgende Veränderungen des Wort⸗ lautes in dem dieſe Sache betreffenden Paragraphen unſerer Synodal⸗ konſtitution: ‚Der Allgemeine Präſes darf kein Pfarr⸗ oder Profeſſorenamt bekleiden, aber doch in der Eigenſchaft eines Paſtor primarius oder secundarius angeſtellt ſein, als welcher er der Gemeinde oder den Gemeinden gegenüber, die ihn als ſolchen ange⸗ ſtellt hat oder haben, keine weiteren Verpflichtungen hat, als in der Zeit ſeiner Anweſenheit der Gemeinde, reſp. den Gemeinden darin zu dienen, worin er ohne Schädigung ſeiner Präſidialpflichten dienen kann und will.‘ II. „Hinſichtlich des zweiten Punktes der Eingabe, den erſten Allge⸗ meinen Vizepräſes betreffend, erlaubt ſich Ihr Komitee zu empfehlen, daß man keine Anderung der bisherigen Weiſe vor⸗ nehme, und zwar aus folgenden Gründen: „Wenn dem Allgemeinen Präſes kein anderes volles Amt auf⸗ liegt, er ſeine ganze Kraft alſo den Obliegenheiten des Allgemeinen Präſidiums widmen kann, ſo glauben wir, daß er gut imſtande ſein wird, allen Präſidialpflichten nachzukommen. Sodann ſind wir der Meinung, daß in bezug auf die Funktionen, die in der Eingabe dem erſten Allgemeinen Vizepräſes zugewieſen werden, von der Ehrw. Synode bereits hinreichend Vorkehrungen getroffen ſind, indem es allen Diſtriktspräſides ſowie ſämtlichen Viſitatoren obliegt, in ihren Diſtrik⸗ ten, reſp. in ihren Viſitationskreiſen darauf zu achten, daß die drei Hauptkaſſen der Synode genügend und regelmäßig bedacht werden. Es ſcheint uns daher nur darauf anzukommen und nur dies nötig zu ſein, daß dieſe Ordnung gewiſſenhaft befolgt und durchgeführt werde. Wir glauben ferner, daß man überhaupt den Allgemeinen Vizepräſides nicht ſolche Funktionen beſchlußmäßig übertragen ſollte, wie ſie in der Ein⸗ gabe von der Organiſation des Präſeskollegiums beantragt werden, weil es uns nicht geraten erſcheint, dem Allgemeinen Präſes in irgend⸗ einer Weiſe die Hände zu binden, wie er in der Verrichtung ſeiner Amtsarbeit die Vizepräſides zu Hilfe ziehen will. Dazu erſcheint es uns als durchaus wünſchenswerter, daß alle Kommiſſionen und Be⸗ hörden direkt an ihn berichten, da doch alle Fäden in den Händen des Allgemeinen Präſidiums zuſammenlaufen ſollten.“ Der Wortlaut dieſes Komiteeberichts wurde angenommen.